Ersatzneubau Levensauer Hochbrücke AU 6_Los 4 Uferwand Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 3838SB2-214.02.0002/218386
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Levensauer Hochbrücke AU 6_Los 4 Uferwand Süd
Die bestehende 1. Hochbrücke Levensau, die bei Kiel den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) überspannt, soll durch einen Ersatzneubau ausgetauscht werden. Für die Durchführung dieser Baumaßnahme sind unterschiedliche Vorarbeiten notwendig. Eine davon ist der Neubau der Uferwand Süd. Die vorliegende Baubeschreibung beinhaltet die Baumaßnahme zur Sicherung der südlichen Uferböschung der 1. Hochbrücke Levensau und berücksichtigt die geometrischen Anforderungen des späteren Ersatzneubaus und die dadurch ermöglichte Vergrößerung des Ausbauquerschnittes des NOK.
Ca. 46.800m³ Erdarbeiten, ca. 46.700 t Bodenverwertung und Entsorgung, ca. 1.500m³ Rückbauarbeiten, ca. 9.550m² mineralische Flächenbefestigung, ca. 4.530m gebohrte, verpresste Mikropfähle mit durchgehendem Tragglied (Verbundpfahl) herstellen, ca. 4.350m Verpressanker (Litzenanker als Kurzzeitanker und Daueranker) herstellen, ca. 470m Verpressanker (Einstabanker als Daueranker) herstellen, ca. 2.350m Austauschbohrungen (d= 1,50m) herstellen, ca. 1.500m Ort-betonbohrpfähle (d=1,50m) herstellen, ca. 700t Stahlspundwand herstellen, ca. 140t Dalbenrohre herstellen, ca. 2.000m³ Ortbeton herstellen, ca. 420m³ Betonfertigteile (Winkelstützwände, u.a.) herstellen, ca. 100t Stahlkonstruktion herstellen.
Die Anwendung von erschütterungsarmen Einbringverfahren ist zwingend notwendig.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Datei in III.1.1
siehe Datei in III.1.1
Mindestanzahl der Referenzen siehe Eigenerklärung zur Eig-
nung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4
GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.