Lieferung von Kopierpapier an sächsische Justizbehörden (Mai bis Oktober 2022) Referenznummer der Bekanntmachung: E 5411-VI.3-3/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kopierpapier an sächsische Justizbehörden (Mai bis Oktober 2022)
Lieferung von Kopierpapier an sächsische Justizbehörden im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober 2022
Kopierpapier weiß (DIN A4 und DIN A3)
Lieferung von 43.223.000 Blatt weißem Kopierpapier A4 und 23.000 Blatt weißem Kopierpapier A3 an sächsische Justizbehörden. Die Lieferung von A4-Papier erfolgt je nach Behörde in einer Gesamt- oder Teillieferung. A3-Papier ist als Gesamtlieferung im Mai 2022 zu liefern. Auf Anlage 5 Blatt c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 2. März 2022 sind 1000 Blatt weißes A4-Papier zum Test kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az.: E 5411-VI.3-3/21 zu senden.
Kopierpapier farbig (weiße Grundlage, DIN A4)
Lieferung von 1.625.000 Blatt farbigem Kopierpapier A4 (weiße Grundlage, 80g/m²) an sächsische Justizbehörden. Die Lieferung erfolgt als Gesamtlieferung im Mai 2022. Auf Anlage 6 Blatt c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 2. März 2022 sind 500 Blatt gelbes (hellfarbig, 80g/m²) zum Test kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az.: E 5411VI.3-3/21 zu senden sowie eine Farbtabelle.
Kopierpapier Recycling weiß und farbig (DIN A4 und DIN A3)
Lieferung von 775.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A4 und 7.500 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A3 an sächsische Justizbehörden sowie 235.000 farbigem Recycling-Kopierpapier A4. Die Lieferung von A4-Papier erfolgt je nach Behörde in einer Gesamt- oder Teillieferung. A3-Papier ist als Gesamtlieferung im Mai 2022 zu liefern. Auf Anlage 7 Blatt c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 2. März 2022 sind je 500 Blatt weißes und gelbes (hellfarbig) A4-Papier zum Test kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az.: E 5411-VI.3-3/21 zusenden sowie eine Farbtabelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
voraussichtlich August 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363