Planung der Rückbaumaßnahmen für das Bauvorhaben Erschließung StrandOrt Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: 602 001 22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Rückbaumaßnahmen für das Bauvorhaben Erschließung StrandOrt Kiel
Planung der Rückbaumaßnahmen für das Bauvorhaben Erschließung StrandOrt Kiel gem. AHO Heft 18 zzgl. artenschutzrechtlicher Untersuchung, biologischer Baubegleitung, SiGeKo-Leistungen sowie Erstellung Schadstoffkataster - Schadstoffanalytik
Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt das Gewerbe- und Industriegebiet Friedrichsort grundlegend mit dem Ziel zu revitalisieren, ein modernes gewerblich und industriell zu nutzendes Gebiet zu schaffen.
Zu den vorgesehenen Planungsleistungen geören die Planung der Rückbaumaßnahmen gem. AHO Heft 18, im zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellstem Stand, für fünf Gebäudekomplexe (mit Verweis auf die Leistungsbeschreibung und die dazugehörigen Anlagen):
- Komplex 1 (Gebäude 29, 29a, 30, 31)
- Komplex 2 (Gebäude 37, 38, 39, 39a, 125)
- Komplex 3 (Gebäude 47, 48 a-d, 52, 61, Panzertauchbecken)
- Komplex 4 (Gebäude 43, 44)
- Komplex 5 (Gebäude 53)
Ebenfalls sind besondere Leistungen je GEbäudekomplex zu erbringen:
- artenschutzrechtliche Untersuchung im Rahmen der Planung
- biologische Baubegleitung während der Bauausführung
- SiGeKo-Leistungen
- Erstellung Schadstoffkataster / Schadstoffanalytik
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
3. Fachliche Eignung - Referenzprojekte
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmer unter den verbliebenden Bewerbern zu losen.
Die Präsentationstermine sind im Zeitraum vom 04.04.2022 bis 05.04.2022 geplant.
Der Auftraggeber behält sich gem § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Präsentationsunterlage ist mit dem Erstangebot einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden sind. Gem. § 44 Abs. 1, §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
2. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt. Gem. § 75 Abs. 2 VgV
1. Eigenerklärung dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR, jeweils 2-fach maximiert
2. Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (Wichtung 20 %): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 200.000 € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 400.000 € netto)
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10 %)
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Wichtung 10 %, Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von <2 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 6 Mitarbeitern)
3 Vorlage einer Referenzliste mit 3 Referenzen über frühere ausgeführte Planungsleistungen für Rückbau und Baufeldfreimachung (Wichtung 60%)
Geforderte Mindestanforderungen:
- Abschluss Leistungsstufe 4 zwischen 01.01.2012 und 31.12.2021
- Angabe Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
- Leistungsstufen 1 bis 4 gem. AHO HEft Nr. 18 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone II oder höher gem. AHO Heft Nr. 18
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit ERfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
-Angabe zur Höhe der anrechenbaren Kosten (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von <200.000,00 € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 600.000,00 € netto)
- Projektfertigstellung (Mindestpunktzahl bis 31.12.2013, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Auschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe (1.3) der Bekanntmachung. Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich, es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform regitrierte Bewerbe nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können.
2. Formale Ausschlusskriterien
-Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV 2.2 der Bekanntmachung)
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 GWB Abs. 4 S. 2 GWB
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Erklärung Mindestlohn
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
-Bietergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teilnahmeantrag ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
-Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
5. Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs, 7 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 13 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung, Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform geführt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Anfragen der Bewerber erteilt, die bis spätestens bis zum
22.02.2022 elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach EIngang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.