Speicherunterwerk (Forschungsunterwerk)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Speicherunterwerk (Forschungsunterwerk)
Planung, Bau und Inbetriebnahme eines mobilen Speicherunterwerkes zur Versorgung elektrisch angetriebener schwerer Nutzfahrzeuge mit elektrischer Energie im Rahmen des Projektes FESH.
Schleswig-Holstein
Es soll ein Speicher-UW, im Folgenden auch Versuchsanlage genannt, in der mobilen und autarken Aufbauweise zur Speisung einer Oberleitungsanlage (OLA) als ein abgeschlossenes System angeboten werden. Gegenstand der durch den AN zu erbringenden Leistung ist ein System mit weiteren sämtlichen erforderlichen Komponenten, das zur Versorgung von elektrisch angetriebenen Schwerlastverkehrsfahrzeugen (eLKW) mittels Oberleitung dient, welches sich außerdem in die eHighway-Gesamtanlage integrieren lässt. Die im vorliegenden Dokument beschriebenen funktionalen Anforderungen und Rahmenbedingungen sind zu erfüllen.
Die Leistungen des AN umfassen u.a.:
▪ Errichtung der Versuchsanlage nach den Vorgaben des AG
▪ Inbetriebnahme und Probebetrieb der Versuchsanlage inkl. erforderlicher Prüfnachweise
▪ Support im Betrieb und Betriebsoptimierung
▪ 24-monatige Wartung nach der offiziellen Inbetriebnahme
Damit muss die Versuchsanlage alle für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten umfassen. Hierbei sind mindestens die nachfolgenden allgemeinen Funktionen zu erfüllen:
▪ Leistungsbereitstellung: Die Versuchsanlage muss in der Lage sein, unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen die benötigte elektrische Antriebsenergie von 1,0 MVA in einem Einspeiseabschnitt sicher bereitstellen. Dabei muss die Energie bidirektional fließen, um den integrierten Energiespeicher über die Oberleitung reguliert laden und entladen zu können.
▪ Zusatzfunktion: Das Speicherunterwerk muss in der Lage sein die Oberleitungsspannung (Gleichspannung) systembezogen aufrechterhalten und auf einzelne Spannungsabfälle konform gerecht zu reagieren. Zusätzlich muss sich das System selbst monitoren, auf sicherheitsrelevante Szenarien anforderungsgerecht und auf Basis von betriebseigenen Einstellungen reguliert reagieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018 - 2020).
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
5. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer Leistungen hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2018, 2019, 2020) mit Angabe des Technik-Einsatzes, des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-KD-22-0087000-4122.3) bis spätestens 25. Februar 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
7. Ausgefülltes Preisblatt (Formblatt).
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
10. Konzept, das unter anderem auf die Besonderheiten des systemischen Aufbaus des Speicherunterwerkes eingeht. Dazu zählt unter anderem das Betriebs-, Wartungs- und Schutzkonzept der Versuchsanlage.
11. Konzept, das unter anderem darauf eingeht, wie Gleichspannung aufrechterhalten werden kann und wie die Versuchsanlage auf die Spannungsabfälle reagiert.
12. Konzept, das unter anderem darauf eingeht, wie die Versuchsanlage auf 1200V Nennspannung erweitert werden kann und um welchen Aufwand es hierbei geht.
13. Wartungskonzept gemäß Leistungsbeschreibung.
14. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
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Bewertungsmatrix:
Eine detaillierte Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]