Leistungen der Programmbetreuung im Fördergebiet „Oschatzer Land- Collmregion“ im Bund-Länder-Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) Referenznummer der Bekanntmachung: HB-2022-OLC-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 00002964
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oschatz.org
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Programmbetreuung im Fördergebiet „Oschatzer Land- Collmregion“ im Bund-Länder-Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP)
Die Kommunen Cavertitz, Dahlen, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz und Wermsdorf wurden mit dem Fördergebiet „Oschatzer Land- Collmregion“ per Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) 2021 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) aufgenommen. Bei der Förderung der überörtlichen Kooperation sind die genannten Kommunen auf Basis einer Kooperationsvereinbarung Fördermittelempfänger, die Stadt Oschatz ist hierbei zentraler Fördermittelempfänger und damit Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung. Der zukünftige Programmbetreuer soll als Beauftragter der beteiligten Kommunen gem. § 157 Abs. 1 BauGB agieren. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis 2030 vorgesehen.
Oschatz, DE
Gegenstand des Auftrages sind sämtliche im Folgenden aufgeführten Betreuungsleistungen im Förderverfahren zunächst für den ausgeschriebenen Leistungszeitraum bzw. optional für die Verlängerungszeiträume bis maximal zum Ende des Durchführungszeitraumes.
Dem zu beauftragenden Programmbetreuer sollen die gesamte Organisation und Koordination sowie die Steuerung der im Rahmen des Förderverfahrens obliegenden Aufgaben übertragen werden.
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers und der beteiligten Kommunen bei allen anstehenden Aufgaben im Rahmen des Förderverfahrens; Abwicklung sämtlicher ihm übertragener Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit Auftraggeber und beteiligten Kommunen.
Umfassende Einarbeitung in die bereits vorliegenden Unterlagen als Grundlage für das Förderverfahren (Entwicklungskonzept, Neuantrag, Bewilligungsbescheid). Übernahme des Projektmanagements und der städtebaulichen Beratung sowie der finanziellen Betreuung und Beratung der Kommunen.
Der Programmbetreuer hat fallweise bei geförderten Maßnahmen zu übernehmen:
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen
Baumaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen
Ordnungsmaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von privaten
Baumaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von privaten
Ordnungsmaßnahmen
Sofern eine der beteiligten Kommunen die oben genannten fallweisen Leistungen bei geförderten Maßnahmen (Nr. 3 bis 6 der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung) fallweise ganz oder anteilig selbst erbringt, erfolgt keine Teilbeauftragung bzw. Honorierung.
Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Leistungsbausteine erfolgt in Anlage 2 - Leistungsbeschreibung ab Seite 2.
Vertragsverlängerung jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Eine Verlängerung kann maximal bis zum voraussichtlichen geplanten Ende des Durchführungszeitraumes (=Förderzeitraum) erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts (eingescannt als PDF).
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung (eingescannt als PDF) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
-Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
zu (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Vorlage von drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Programmbetreuung im Bereich Bund-Länder-Städtebauförderung im Freistaat Sachsen, davon mindestens eine Referenz, die die Programmbetreuung interkommunaler Fördergebiete von mindestens zwei beteiligten Kommunen im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden (KSP)“ oder „Sozialer Zusammenhalt (SZP)“ zum Auftrag hat bzw. hatte.
(3) Vorlage von zwei Referenzen über die Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln im Freistaat Sachsen.
(4) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder eines vergleichbaren in Regelungstiefe und -breite vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems.
zu (1) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl: Die durchschnittliche Beschäftigungszahl der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 5 Mitarbeiter betragen.
zu (2) Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Programmbetreuung: Das Fördervolumen muss jeweils mindestens 5 Mio. Euro betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens jeweils am 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.
zu (3) Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln: Das Fördervolumen muss mindestens 5 Mio. Euro betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Bereitstellung eines passwortgeschützten Online-Zugangs für den Auftraggeber zur Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs-Datenbank für die gesamte Dauer der Auftragserbringung per mobile App oder Web Portal oder Programmzugriff.
Durch diesen Online-Zugang muss der Auftraggeber einen transparenten und tagesaktuellen Überblick über den jeweils aktuellen Stand der Mittelverwendung, der gebuchten Einnahmen und Ausgaben sowie die Beantragung, Zahlung und Verwendung von Fördermitteln haben. Zusätzlich muss der Zugriff auf digitalisierte Rechnungs-, Bescheid- und Verwendungsnachweisdokumente für alle laufenden und abgeschlossenen Einzelfördermaßnahmen gewährleistet sein. Alle Buchungen und Buchungsinformationen zu Ein- und Auszahlungen im Förderverfahren müssen abrufbar sein. Hierbei muss sowohl eine Bildschirmansicht zur bloßen Informationsdarstellung als auch eine Datenbankauswertung inkl. Download-Möglichkeit von bearbeitbaren Datensätzen im Dateiformat .xlsx möglich sein. Die Datenaufbereitung muss anfragespezifisch erfolgen und stets den tagesaktuellen Stand der Buchungen und Zahlungen umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Oschatz, Bauamt, Neumarkt 1, 04758 Oschatz
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.