Fortsetzung der Einzelmaßnahme "Stadtteilmanagement" - personelle Besetzung eines Stadtteilbüros im Fördergebiet "Kernstadt" Referenznummer der Bekanntmachung: ST 22-002

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stollberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stollberg-erzgebirge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2519436/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fortsetzung der Einzelmaßnahme "Stadtteilmanagement" - personelle Besetzung eines Stadtteilbüros im Fördergebiet "Kernstadt"

Referenznummer der Bekanntmachung: ST 22-002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Stollberg beabsichtigt die Vergabe der Leistungen für das Stadtteilmanagement entsprechend der unten beschriebenen Aufgabenbereiche an einen externen Dienstleister zu vergeben. Für die Umsetzung des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet „Kernstadt“ soll für die Arbeit Vor-Ort das bereits eingerichtete Stadtteilbüro genutzt und fortgeführt werden. Das Stadtteilmanagement hat zum Ziel, eine nachhaltige Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt durch Förderung der Kommunikation und Kooperation aller Akteure sowie die Bündelung von Aktivitäten im Fördergebiet „Kernstadt“ zu erreichen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

Stollberg, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Stollberg beabsichtigt zur Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses im Fördergebiet „Kernstadt“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) die weitere Fortsetzung des Stadtteilmanagements ab 05/2022 bis 31.12.2028 an einen externen Dienstleister zu vergeben.

Sachstand Stadtteilmanagement bis 04/2022:Für das Gebiet „Kernstadt“ in der Stadt Stollberg wurde mit Stand 02/2012, zuletzt fortgeschrieben in 03/2018, das gebietsbezogene Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo) erarbeitet. Im Ergebnis der Fortschreibung des SEKo wurden städtebauliche und soziale Problemlagen herausgearbeitet, die die Stadt veranlassten, zur Stärkung des innerstädtischen Bereiches ein Stadtteilmanagements zu etablieren.

Auch im Rahmen des Begleitforschungsprojektes „Innenstadtnetzwerk – Lust auf Innenstadt“ wurden den beteiligten Kommunen vielfältige Anregungen zur Stärkung und Belebung der Innenstädte als Wirtschaftsraum, Lebensmittelpunkt und Kommunikationsort unterbreitet. Im Ergebnis dessen erfolgte auf der Grundlage der städtischen Problemlagen ab 09/2018 die Etablierung eines Stadtteilmanagers für die Gesamtmaßnahme „Kernstadt“. Da zum Zeitpunkt der Beantragung der Maßnahme noch nicht absehbar war, wie sich diese entwickeln bzw. durch die betroffenen Bürger angenommen wird, wurde zunächst der Durchführungszeitraum bis 30.04.2022 festgelegt.

Mit der Einrichtung eines Stadtteilbüros im Roßmarkt 2 in der Innenstadt wurde die Vor-Ort-Präsenz des Stadtteilmanagers und eine gute Erreichbarkeit für die Bürgerschaft ab-gesichert. Durch vielseitige Aktionen hat sich das Büro des Stadtteilmanagers in den vergangenen Jahren gut als Anlaufstelle für die Bürgerschaft entwickelt. Der Stadtteilmanager gilt als Ansprechpartner in der Nachbarschaft und Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und sonstigen Akteuren im Gebiet. Er hat seit 2018 seine Anstrengungen da-rauf gerichtet, alle Akteure im Gebiet auch in den schwierigen CORONA-Zeitraum 2020 bis 2021 zu interessieren, zu mobilisieren und zu beteiligen.Dabei soll auch die bisherige enge Zusammenarbeit zwischen Stadtteilmanagement und Programmbegleiter für das Fördergebiet ,,Kernstadt" erhalten und fortgesetzt werden. Die Aktivitäten des Stadtteilmanagers sollten aus diesem Grunde auch die investiven Baumaßnahmen im Programm WEP unterstützen. Dies erfordert daher eine kontinuierliche Abstimmung geplanter Projekte zwischen dem Stadtteilmanagement und dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Auch bestehen im Rahmen der Umsetzung des Verfügungsfonds innerhalb des Fördergebietes ,,Kernstadt" Möglichkeiten zur Finanzierung kleinerer Projekte, die das Stadtteilmanagement initiiert. Das Stadtteilmanagement ist auch im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP) – eine Maßnahme, auf die besonderes Augenmerk gelegt wird und die ab 05/2022 bis 12/2028 fortgesetzt werden soll.

Durchführungszeitraum und Auftragsbeschreibung Stadtteilmanagement:

Durchführungszeitraum:

Die Laufzeit des Auftrages wird auf 4 Jahren/7 Monate ab 05/2022 mit Option auf Verlängerung unter Vorbehalt eines ausreichenden Finanzrahmens (Bewilligung weiterer Förder-mittel) für die Gesamtmaßnahme „Kernstadt“ festgesetzt.

Verlängerungsoption:

Das Stadtteilmanagement wird für max. 6 Jahre und 7 Monate fortgesetzt. (Grundlaufzeit 4 Jahre/7 Monate bis 12/2026, Verlängerungsoption weitere 2 Jahre bis 12/2028. Sollte eine Verlängerung wirksam werden, kann das verhandelte Honorar angepasst werden.

Vertragslaufzeit: Beginn 01.05.2022, Ende 31.12.2026 (Grundlaufzeit) Die Leistungen des Stadtteilmanagements sollen aus bereits bewilligten Fördermitteln und dem noch offenen Finanzrahmen für die Gesamtmaßnahme „Kernstadt“ finanziert werden.

Auftragsbeschreibung:

Die Stadt Stollberg beabsichtigt die Vergabe der Leistungen für das Stadtteilmanagement entsprechend der beschriebenen Aufgabenbereiche an einen externen Dienstleister zu vergeben. Für die Umsetzung des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet „Kernstadt“ soll für die Arbeit Vor-Ort das bereits eingerichtete Stadtteilbüro genutzt und fortgeführt werden. Das Stadtteilmanagement hat zum Ziel, eine nachhaltige Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt durch Förderung der Kommunikation und Kooperation aller Akteure sowie die Bündelung von Aktivitäten im Fördergebiet „Kernstadt“ zu erreichen.

Es soll sich als Mittler zwischen den verschiedenen Akteuren (Gebäudeeigentümer, Bewohner, Vereine, Gewerbetreibende, Händler) verstehen und folgende Aufgabenschwerpunkte erfüllen:

- Einbeziehung/Beteiligung von Akteuren und Bürgern am Erneuerungsprozess durch aktivierende Ansprache der Bewohner/Bürger sowie der Initiierung und Umsetzung von Projekten zur Bürgerbeteiligung

- Herstellung einer möglichst niederschwelligen Kommunikation auf Ebene des Stadtteils und einen möglichst „direkten Draht“ zu den Bürgern

- Weiterführung/Ausbau/Stärkung vorhandener Netzwerke/Vernetzungsstrukturen der unterschiedlichen Akteure

- Projektentwicklung für den Verfügungsfonds als zusätzliches Förderangebot für die Akteure im Gebiet der Kernstadt

- Bestandsfortschreibung der Situation im Fördergebiet

- Strategieentwicklung zur Projektinitiierung und deren Vertiefung

- Aktivierung der lokalen Akteure und Vor-Ort-Potenziale im Hinblick auf Entwicklung und Unterstützung von Projekten zur Attraktivitätssteigerung

- Aktivierung von Eigeninitiativen der lokalen Akteure und Bewohner

- Projektübergreifende Unterstützung.

Detaillierte Aufgabenbeschreibung:

Unterstützung von Arbeitsgruppen und Netzwerken:

- Mitwirkung in allen relevanten Netzwerken und Arbeitsgruppen im Gebiet, konzeptionelle Beiträge, Beratung der Akteure, Konflikte schlichten und Ideen einbringen

- Integrierung neu auftretender Akteure im Stadtteil (Vereine, Initiativen, Projekte, aber auch neu zugezogene Bewohner),

- Unterstützung des Aufbaus langfristig selbst tragender Strukturen und Netzwerke, bei Bedarf zeitlich begrenzte Moderation von Arbeitsgruppen

- Bindeglied zwischen den verschiedenen thematischen Arbeitsgruppen und Netzwerken, bei Bedarf Moderation von Erfahrungsaustauschen

Unterstützung einzelner Vereine, Initiativen und Projekte:

- bei Bedarf Unterstützung von Trägern von Projekten oder anderen temporären Aktivitäten, insbesondere bei der Planung der Aktivitäten, bei der Akquisition finanzieller, materieller und personeller Unterstützung, bei der Planung und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit

- intensives Einbeziehen der vor Ort am Prozess Beteiligten unter dem Motto „Anregung zur Selbsthilfe“

- Stärkung der Integrationsleistungen der Vereine und Initiativen im Gebiet

- Sensibilisierung im Hinblick auf die Mitwirkung aller Akteursgruppen

Projektübergreifende Unterstützung:

- Verfügungsfonds im SU/WEP Fördergebiet – Beratung der Antragsteller und Teilnahme am Fondsbeirat

- Erarbeitung/Fortschreibung geplanter Ideen und Projekte im Gebiet –Aufdeckung möglicher Finanzierungsquellen, Organisation der Mittelbündelung

- Abgabe jährlicher Sachbericht/Dokumentation der geleisteten Arbeit (jeweils zum 31.12.)

Aktivierung von Eigeninitiativen der Bewohner/Beteiligung lokaler Akteure:

- Unterstützung der aktiven Bürgervereine sowie im Gebiet verankerter Einrichtungen (insbesondere Jugendeinrichtungen, Schulen und Kitas), Stärkung deren Rolle als

Multiplikatoren zu den Bewohnerinnen und Bewohnern im Gebiet

Darstellung der Zielgruppe:

Die Zielgruppe für den Stadtteilmanager ist in erster Linie die im Gebiet ansässige Bürgerschaft und die innerstädtischen Gewerbetreibenden. Weiterhin ist der Stadtteilmanager Ansprechpartner für die Projektträger von Maßnahmen im Rahmen des Verfügungsfonds, für die beteiligten Vereine und Projektpartner im Gebiet. Die im Gebiet tätigen Akteure und Vorhabensträger werden als Zielgruppe durch den Stadtteilmanager administrativ, inhaltlich und förderrechtlich unterstützt, der als Bindeglied gilt. Durch den Stadtteilmanager erfolgt eine Vernetzung aller Akteure, so dass im Gebiet Synergieeffekte entstehen und die Einzelvorhaben ineinandergreifen und sich ergänzen können.

Strukturell-organisatorische Voraussetzungen:

Unter diesem Punkt sind die geplante organisatorische Projektabwicklung zum Quartiersmanagement und die Ortskenntnisse darzustellen.

Projektteam: Benennung des Stadtteilmanagers unter Darstellung der Qualifikation und Berufserfahrung

Arbeitsumfang: Der Arbeitsumfang ist gemäß den Anforderungen in Abstimmung mit der Stadt zu gestalten. Es wird eine bürger- und bedarfsgerechte Vor-Ort-Präsenz von 1 Person an 5 Tagen pro Woche mit insgesamt 36 Wochenstunden (max. 1.610 Stunden im Jahr) erwartet. Bei Bedarf kann auch der Einsatz an Wochenenden oder in den Abendstunden notwendig werden.

Honorarangebot: Dem Honorarangebot muss eine nachvollziehbare Kalkulation mit Bezug zu den Aufgabenbereichen sowie der zeitlichen Bearbeitung zugrunde liegen. Der Nebenkostensatz und die Stundensätze für die zum Einsatz kommende Vergütungsgruppe sind anzugeben. Die Vertragslaufzeit = Grundlaufzeit ist für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis 31.12.2026 vorgesehen, mit Option auf Verlängerung. Das Honorar ist ebenso für die Verlängerungsoption vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 auszuweisen. Es besteht bei Vertragsverlängerung die Möglichkeit, diesen Teil des angebotenen Honorars anzupassen.

Nachweise zur Eignungsprüfung:

Quartiersmanager:

- Namentliche Benennung

- Nachweis der Qualifikation

- Referenzen

Nachweis der Präqualifikation oder Einzelnachweise:

- Personalausstattung der letzten drei Jahre

- Technische Ausstattung

- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der letzten drei Geschäftsjahre

Auswahlkriterien:

1. Technische Leistungsfähigkeit (Referenzen) 20 %

2. Eignungsprüfung Stadtteilmanagers (Qualifikation/Erfahrungen) 50 %

3. Honorarangebot (Preiskalkulation) 30%

Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertragslaufzeit = Grundlaufzeit ist für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis 31.12.2026 vorgesehen, mit Option auf Verlängerung. Das Honorar ist ebenso für die Verlängerungsoption vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 auszuweisen. Es besteht bei Vertragsverlängerung die Möglichkeit, diesen Teil des angebotenen Honorars anzupassen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Anlagen als Grundlage für die Bewerbung:

- Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Gesamtmaßnahme „Kernstadt“ 03/2018

- Übersichtsplan Gebietskulisse

- Zuwendungsbescheid SU Programmjahr (PJ) 2019 vom 25.10.2021 mit Finanzhilfen von 514.000,00 €, entspricht einem Förderrahmen von 771.000,00 € von 2022 bis 2023

- Zuwendungsbescheid WEP PJ 2020 vom 23.10.2020 mit Finanzhilfen von 670.000,00 € und PJ 2021 vom 2.986.000 €, entspricht einem Förderrahmen von 5.484.000,00 € von 2022 bis 2025

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bei der Rechnungslegung sind die Vorgaben aus den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-K) zu beachten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Dienstleister muss entsprechende Referenzen für ein Quartiersmanagement nachweisen (Benennung des Quartiersmanagers, Qualifikationen nachweisen, Vorweisung von Referenzen). Des weiteren sind Aussagen zur Personalausstattung der letzten 3 Jahre anzugeben sowie die technische Ausstattung und die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Dienstleisters für die letzten 3 Jahre darzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 11:00
Ort:

Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2022

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