Umzugsdienstleistungen für die Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistungen für die Investitionsbank Schleswig-Holstein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 700 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen errichtet einen Neubau mit einer Fläche von ca. 21.000 m² BGF verteilt auf zwei Gebäudeteile (Haus 5 und Haus 6) mit je fünf Geschossen am Standort Zur Helling 5 - 6 in 24143 Kiel.
Die IB.SH vergibt im Rahmen dieser Ausschreibung Speditionsleistungen für den Ein- bzw. Umzug in den IB.SH Neubau.
Der Ausschreibungsgegenstand wird in die folgenden Lose aufgeteilt:
Los 1: Umzug der Arbeitsplätze- EDV (IT De- & Reverkabelung)
Los 2: Archivumzug
Los 3: Verwertung/Entsorgung
Der Auftrag wird entsprechend der Leistungsbeschreibung losweise vergeben. Der Bieter kann sich auf ein oder mehrere Lose bewerben.
Umzug der Arbeitsplätze- EDV (IT De- & Reverkabelung)
Kiel
Los 1 beinhaltet den Umzug von Akten, persönlichen Utensilien, Arbeitsplatzmaterialien, losem Arbeitsplatzmobiliar, Bildern sowie den Umzug von technischen Geräten am Arbeitsplatz und die Entsorgung von Monitorfüßen.
Archivumzug
Kiel
Los 2 beinhaltet den Umzug des internen Aktenarchivs der IB.SH gem. den entsprechenden Vorgaben und Mengenangaben aus der Schnittstellenmatrix.
Das Aktenarchiv befindet sich im Untergeschoss des IST Standortes Fleethörn 29-31, 24103 Kiel und ist von dort in den Neubau, Haus 6 Untergeschoss und EG fachgerecht zu transportieren.
Verwertung/Entsorgung
Kiel
Los 3 beinhaltet die Möbelverwertung bzw. die Entsorgung des Möbelinventars aus den neun IST Standorten der IB.SH gem. den Angaben aus der Schnittstellenmatrix, der Mengenmatrix Los 3 und der Mengenübersicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umzugsleistungen Arbeitsplätze + EDV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Archivumzug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung/Entsorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]