Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in 04329 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2021-0005

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH (juristische Person des Privatrechts)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in 04329 Leipzig

Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2021-0005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanungsleistungen für die Technsiche Gebäudeausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektrische Anlagen)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig, Stadtteil Paunsdorf

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt Fachplanungsleistungen für die Technsiche Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 410, 420, 430 und 440 (Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektrische Anlagen) gemäß §§ 53 ff HOAI für die teilweise Erneuerung der haustechnischen Anlagen im Rahmen einer komplexen Sanierung in 04329 Leipzig zu vergeben. Für die Wohnanlage Hainveilchenweg 2-6, 8-14, Gundermannstr. 33-37 ist eine Komplexsanierung geplant. Unter anderem sollen die haustechnischen Anlagen teilweise erneuert werden. Die Gebäude wurden in Plattenbauweise nach Typenprojekt WBS 70 mit 5-6 Geschossen errichtet und befinden sich im Stadtteil Leipzig Paunsdorf. Sie sind unterkellert und verfügen über 10 Hauseingänge mit beidseitigen Zugängen zu den Treppenhäusern mit insgesamt 9174 m² Nutzfläche. Aktuell sind von den 146 Mieteinheiten 5 leerstehend. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1: Leistungsphasen 1-3. Nach der Beauftragung soll unmittelbar mit der Planung begonnen werden. Stufe 2 optional: Leistungsphasen 5-9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes zur Leistungserbringung / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Projektteams / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren Leistungsphasen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 218-574184
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung von Wohngebäuden in 04329 Leipzig

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1)

benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig,

soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt

und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB

bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in

der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB

bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2022

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