Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung eines Wohngebäudes Kochstr. 13-15 in 04275 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2021-0006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung eines Wohngebäudes Kochstr. 13-15 in 04275 Leipzig
Fachplanungsleistungen für die Technsiche
Gebäudeausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektrische
Anlagen)
Leipzig, Stadtteil Südvorstadt
Deutschland
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt Fachplanungsleistungen für die Technsiche Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 410, 420, 430 und 440 (Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektrische Anlagen) gemäß §§ 53 ff HOAI für die teilweise Erneuerung der haustechnischen Anlagen im Rahmen einer komplexen Sanierung in 04275 Leipzig zu vergeben. Für die Wohnanlage Kochstr. 13-15 ist eine Komplexsanierung geplant. Unter anderem sollen die haustechnischen Anlagen teilweise erneuert werden. Das Gebäude Kochstr. 13-15 wurde im Jahr 1955 mit insgesamt 30 Wohnungen und einer Wohnfläche von 1.605,06 m² erbaut und liegt an der Kreuzung Alfred -Kästner-Str. in der Südvorstadt. Im Gebäude befinden sich 2- und 3-Raum-Wohnungen. Derzeit befinden sich im Haus 13 und im Haus 15 jeweils 5 Mieter. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1: Leistungsphasen 1-4. Nach der Beauftragung soll unmittelbar mit der Planung begonnen werden. Stufe 2 optional: Leistungsphasen 5-9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphasen 1 - 4 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung eines Wohngebäudes Kochstr. 13-15 in 04275 Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1)
benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.