Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle Referenznummer der Bekanntmachung: C11-0453/12/5
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lds.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lds.sachsen.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement;
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank;
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente;
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verwaltungshelfer für das Planfeststellungsverfahren Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 LuftZuVO. In einem konkreten Planfeststellungsverfahren für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH wird eine hohe Beteiligung der Öffentlichkeit und dementsprechend hohe Anzahl an Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern erwartet (geschätzt rund 10 000 Stück). Hinzu kommen Stellungnahmen und sonstige Äußerungen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange. Die Anhörungsbehörde wird auch eine mündliche Verhandlung der Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten (Privatpersonen, TÖB, Antragstellerin) in einem auf ggf. mehrere Werktage anzusetzenden Erörterungstermin durchführen. Die Leistungen des Verwaltungshelfers sollen
— die Bereitstellung einer Datenbankanwendung für das Einwendermanagement;
— die Erfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Datenbank;
— die Auftrennung der Einwendungen und Stellungnahmen in ihre Einzelargumente;
— Leistungen für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie
— ergänzend Leistungen für den Abschluss des Anhörungsverfahrens sein.
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird anstelle eines mündlichen Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Damit ändern sich die vom Verwaltungshelfer zu erbringenden organisatorischen Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Termins.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Schutzmaßnahmen entfällt die ursprünglich in dem Planfeststellungsverfahren vorgesehene mündliche Erörterung. An ihrer Stelle wird eine Online-Konsultation durchgeführt.