20O40433_01 Felsenbühne Rathen, Ersatzneubau Unterbringungskomplex Referenznummer der Bekanntmachung: 20-345038-001
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
20O40433_01 Felsenbühne Rathen, Ersatzneubau Unterbringungskomplex
20O40433_01 Felsenbühne Rathen/ Audio-, Video- und Beleuchtungstechnik
Felsenbühne Rathen, Ersatzneubau Unterbringungskomplex
Amselgrund
01824 Kurort Rathen
Sachs
Lieferung und Montage von Netzwerktechnik für Audio, Video und Beleuchtung Menge und Umfang:
Beleuchtungstechnik, Audiotechnik, Inspiziententechnik, Passives Leitungsnetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
1.NV Audio-, Videotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Patersdorf
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94265
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ort: Dresden
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sib.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
wie II 2.3.)
Veranstaltungstechnik, ergänzende Anlagen Audio/ Video
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Patersdorf
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94265
Land: Deutschland
Es handelt sich um zurückgestellte Leistungen. Der Auftraggeber ist die Landesbühnen Sachsen GmbH.
Nachtrag beinhaltet:
- Lichtzeichensignalisierung
- Mithöranlage
- Funk- Intercom- Anlage
- Video- Mitschauanlage mit Kameras, Monitoren, Infrarot- Scheinwerfern
Beim Nachtrag handelt es sich um Leistungen, deren konkreter Bedarf erst nach Baubeginn erkenn-bar wurde. Es handelt sich um zurückgestellte Leistungen, die im ursprünglich ausgeschriebenen Leistungsumfang aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt fehlenden Kostendeckung nicht enthalten waren. Die Notwendigkeit zur Beauftragung des bisherigen AN ist aus zeitlichen, und damit wirtschaftlichen Gründen, unstrittig.