Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH.
Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH.
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Übergeordnete Projektziele sind die Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes MRH im nationalen und internationalen Wettbewerb. Dabei sollen insbesondere der Innovation und Wissens-/Technologietransfer in der gesamten MRH gemeinsam institutionen- und länderübergreifend gefördert werden.
u.a. Hamburg
Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH.
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Im Rahmen dieses Auftrages sind folgende Leistungen zwingend zu gleichen Teilen zu erbringen:
Modul 1 - Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg
AP 1.1 – Kristallisation – Analyse, Synergien, Spezifika und Potentiale – der MRH
AP 1.2 – Leuchtturmthemen und Leuchtturmprojekte – Validierung und Konkretisierung
AP 1.3 – Strategieerstellung
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Modul 2 - Konzept Innovationsagentur
AP 2.1 – Analyse der konkreten Rahmenbedingungen in der MRH sowie von (inter-)nationalen Best Practice-Beispielen
AP 2.2 – Konzeptvorentwicklung inkl. Finanzierungskonzept
AP 2.3 – Konzepterstellung
AP 2.4 – Optionales Arbeitspaket Business Case
Im Rahmen der Angebotsphase ist das AP 2.4 – Optionales Arbeitspaket Business Case, optional anzubieten. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bietergemeinschaften (BG) und Unterauftragnehmer sind zugelassen. Die in der Bekanntmachung/Angebotsaufforderung genannten Nachweise/Eigenerklärungen sowie Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind für alle Parteien einer BG vorzulegen. BG müssen einen Konsortialführer benennen. Der AN muss das Gutachten inkl. des ggf. beauftragten Business Case bis spätestens zum 30.09.2022 vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH.
Ort: Bremen
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de