Beschaffung von interaktiven Tafeln für die Stadt Freital Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0196
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freital.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von interaktiven Tafeln für die Stadt Freital
Ausrüstung von 118 Klassenzimmern mit interaktiven Tafeln. Ausschreibungsinhalt
ist die Lieferung und Montage von 118 interaktiven Tafeln mit höhenverstellbarer Wandhalterung zu
verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 2022 (96 Stück) und 2023 (22 Stück).
Freital, DE
Ausrüstung von 118 Klassenzimmern mit interaktiven Tafeln. Ausschreibungsinhalt
ist die Lieferung und Montage von 118 interaktiven Tafeln mit höhenverstellbarer Wandhalterung zu
verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 2022 (96 Stück) und 2023 (22 Stück)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen (Anlage 04) oder Erklärung gleichen Inhalts.
(2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber
ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen
ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw.
-ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.
Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des
Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder
dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung
oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine
Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die
Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des
Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf
Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist
für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils
darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend
einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen
und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
(3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die
Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
(4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe
des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber
(wenn möglich mit Ansprechpartner) im Bereich interaktiver Präsentationslösungen für Schulen bzw.
Ausbildungs- und Konferenzzentren.
(5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-4) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das
AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot außerdem vorzulegen:
- Produktdatenblätter der angebotenen Fabrikate
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.