Software für das Konferenz- und Institutsmanagement (KIMa 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_PKS-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pks.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software für das Konferenz- und Institutsmanagement (KIMa 2021)
Das MPI-PKS hat Bedarf an einer Softwarelösung für das Management der wissenschaftlichen Konferenzen sowie weiterer Institutsabläufe, insbesondere: Bewerber-Management: Wissenschaftler können sich weltweit auf ausgeschriebene Stellen am Institut bewerben. Das System generiert dabei die Online-Bewerbungsformulare und ermöglicht eine Speicherung und Weiterverarbeitung der Bewerbungsdaten und Unterlagen. Erfolgreiche Bewerbungen können direkt in einen Mitarbeiterdatensatz umgewandelt werden. (s. nächster Punkt) Beschäftigten-Management: Relevante Informationen wie z.B. Zeitraum der Beschäftigung, Büronummer, Tel.-Durchwahl und Zugehörigkeit zu einer Forschungsgruppe werden gespeichert. Für beide Bereiche gibt es umfangreiche Suchfunktionen Konferenz-Management-System: Bewerbung für die Durchführung von Workshops und für die Workshop-Teilnahme. Das System generiert die entsprechenden Online-Bewerbungsformulare und ermöglicht eine Speicherung und Weiterverarbeitung der Bewerbungsdaten. Konferenz-Ablauf-Management: Programm, Beiträge und Teilnehmerlisten können erstellt und bearbeitet werden. Mit Datenübergabe an das CMS der Homepage sowie weiteren umfangreichen Exportfunktionen. Konferenzen können in Präsenz, virtuell oder hybrid erfolgen Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer ("AN") zu finden, der für den Auftraggeber eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Softwarelösung für das Management der Mitarbeiter und Konferenzen entwickelt. Diese soll die derzeit noch verwendete Lösung ersetzen.
Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme
Nöthnitzer Str. 38
01187 Dresden
Deutschland
Der Leistungsumfang setzt sich aus den folgenden Leistungsphasen zusammen:
Phase 1 Konzeptionsphase für das Pflichtenheft
Der Auftragnehmer soll die bestehende Softwarelösung analysieren und ein Pflichtenheft erstellen, welches alle vorhandenen Funktionen abbildet. Zusätzlich bringt der Auftraggeber (MPI-PKS) weitere Funktionen mit ein.
Dieses Pflichtenheft soll Grundlage für die Erstellung der neuen Software sein.
Die Erstellung erfolgt in 3 Unter-Phasen:
Grobkonzept
Es werden die Hauptmodule definiert, Funktionen strukturiert und logisch miteinander verbunden. Die Navigationsstruktur und mögliche API-Schnittstellen werden geplant.
Feinkonzept
Inhalte der Eingabemasken sowie die Struktur der Datenbank werden geplant. Festlegung von Rechtemanagement und Nutzerrollen.
Planung von notwendigen Abläufen für mögliche Anwendungsfälle.
Erarbeitung eines DSGVO-konformen Löschkonzeptes.
Definition aller Import und Export Schnittstellen.
Pflichtenheft
Erstellung des Pflichtenheftes. Darin enthalten ist eine komplette Beschreibung aller Menüpunkte, Eingabefelder und der Funktionen, Datenbankstruktur und Definition aller API-Schnittstellen.
Neben den notwendigen vorhandenen Funktionen gibt es gewünschte Erweiterungen, welche im Rahmen der Analyse durch den AG an den AN kommuniziert werden.
Phase 2 - Umsetzung des Konzepts gemäß Pflichtenheft - Erstellung der Individualsoftware
Anhand des Pflichtenheftes soll die Software erstellt werden. Es wird ein Testsystem mit Demodaten freigeschaltet, in dem der Auftraggeber alle Funktionen prüfen kann. Fehler und Änderungswünsche werden dem Auftragnehmer mitgeteilt. Nach erfolgreichem Testbetrieb mit den Demodaten werden die bestehenden Daten der bisherigen Softwarelösung durch den Auftragnehmer in das neue System migriert.
In einer 4-wöchigen Testphase im Praxisbetrieb werden weitere Fehler und Änderungswünsche durch den Auftragnehmer behoben bzw. umgesetzt.
Phase 3 - Betriebsphase (Softwareservice/Support)
Nach Abnahme des Systems durch den AG beginnt unmittelbar im Anschluss an die Inbetriebnahme der Softwareservice/Support mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Nach Ablauf der 60 Monate ist eine Verlängerung des Servicevertrags unter Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze geplant.
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Es besteht ein Selbstausführungsgebot im Hinblick auf die kritischen Aufgaben der Leistungen Softwareentwicklung und Softwareservice/ Support. Diese müssen direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden; eine Eignungsleihe oder ein Subunternehmereinsatz sind in diesen Bereichen nicht zugelassen.
Nach Ablauf der 60 Monate ist eine Verlängerung des Servicevertrags unter Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze geplant.
Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung ("Ausschlusskriterien") erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten Bewertungskriterien höchstens fünf (5) geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden: Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die fünf Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten fünf Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 folgende Angaben zu machen.
1) Projektmanagement (EK-07-B)
Der Bewerber hat die Projektmanagementstrukturen im Unternehmen (als Freitext) zu erklären.
2) Unternehmensreferenzen (EK-10-A/B bis EK-12-A/B)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen ausgeführten Charakteristika der zu vergebenden Leistungen. Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten fünf Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;Angaben zum Auftragszeitraum;
aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat,Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert oder -umfang).
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestanzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):je 1 Referenz für die Leistungsbereiche "Konzeption" (EK-10-A/B), "Erstellung Individualsoftware" (EK-11-A/B) und "Softwarepflege/Support"(EK-12-A/B).Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt. Die Referenzen müssen in den fünf Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird). Die geforderten Unternehmensreferenzen werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen im Hinblick auf die einzelnen Leistungsbereiche bewertet. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 0 bis 4 Punkten pro Leistungsbereich. Pro Leistungsbereich können somit maximal 4 Punkte erreicht werden. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils die gleiche Punkteanzahl. Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Bewertung einer Referenz (Referenzaspekte):Vergleichbarkeit der vom Bewerber im Rahmen des Referenzprojekts erbrachten mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, Vergleichbarkeit des Auftragsvolumens (Auftragswert und zeitlicher Umfang) zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag, Vollständigkeit, Aussagekraft und Stimmigkeit (Widerspruchsfreiheit) der Darstellung.Die Referenzen werden anhand der Kriterien und des Bewertungsmaßstabs unten bewertet. Eine Bewertung einer Referenz in einem Leistungsbereich mit Null (0) Punkten steht der Nichteinreichung der Referenz gleich und kann bei dadurch bedingter Unterschreitung der Mindestanzahl an einzureichenden Referenzen zum Ausschluss des Bewerbers als ungeeignet führen.
3) Abgeschlossene Softwareprojekte (EK-13- B)
Angabe von in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Software-Projekten mit einem Gesamtvolumen von mindestens 50.000 €. Der Projektstart darf auch vor dem genannten Termin liegen.
Bewertungsmaßstab: EK-07-B, EK-10-A/B, EK-11-A/B, EK-12-A/B
4-Punkte erhalten Referenzdarstellungen, die im Vergleich zu den übrigen Darstellungen die genannten Referenzaspekte am besten erfüllen. 3-Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu geringfügige Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 2-Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu deutliche Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 1-Punkt erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu schwerwiegende Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. 0-Punkte erhalten Darstellungen, die die genannten Referenzaspekte in keinem Punkt erfüllen oder die fehlerhaft/unvollständig sind.
Bewertungsmaßstab: EK-13-B
Es wurden 4 oder mehr Software-Projekte >= 50 T€ abgeschlossen 4 Punkte; es wurden 3 Software-Projekte >= 50 T€ abgeschl. 3 Punkte; es wurden 2 Software-Projekte >= 50 T€ abgeschl. 2 Punkte; es wurde 1 Software-Projekt >= 50 T€ abgeschl.1 Punkt; es wurden keine Software-Projekt >= 50 T€ abgeschl. 0 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 folgendes zu erklären.
1) Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber das "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" mit Hilfe der (EK-01-A) zu erklären.
2) Unternehmensdarstellung (EK-02-A)Name des Unternehmens, Anschrift, Kontaktdaten, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr
Angaben zur Unternehmensgröße, Leistungsspektrum und Hauptgeschäftstätigkeit, Niederlassungen, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen im Sinn von § 15 AktG, Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist.
3) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Register/ Registernummer
Wenn nicht eingetragen, aber über eine folgende gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt.
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 folgendes zu erklären.
4) Berufs-oder Betriebshaftpflicht (EK-04-A)
Erklärung, dass eine Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden-und Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) für Vermögensschäden vorhanden ist
oder über diese Höhe versicherbar ist und im Fall der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen können; eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers wird als Nachweis beigelegt.
Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. alle Beteiligten an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
5) Umsatzdarstellung (EK-05-A)
Gesamtjahresumsatz in Euro
Für die Jahre 2018, 2019, 2020
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird:
Gesamtjahresumsatz des Unternehmens: [Betrag gelöscht] EUR/ Jahr
In diesem Punkt erfolgt keine Bewertung über die Mindestanforderung hinaus
6) Umsatzdarstellung (EK-06-A)
Umsatz des Unternehmens im Bereich Softwareentwicklung in Euro
Für die Jahre 2018, 2019, 2020
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird:
Spezifischer Jahresumsatz im Bereich Softwareentwicklung des Unternehmens: [Betrag gelöscht] EUR/ Jahr
In diesem Punkt erfolgt keine Bewertung über die Mindestanforderung hinaus
Für EK-05-A und EK-06-A kommt es hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise auf die den Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf der Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 folgendes zu erklären.
7) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl (EK-08-A)
Gesamtbeschäftigtenzahl (inklusive Software-Entwickler) in den Jahren 2019, 2020, 2021
8) Durchschnittliche Beschäftigtenzahl (EK-09-A)
Beschäftigte (Software-Entwickler) in den Jahren 2019, 2020, 2021
Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren muss mindestens die folgende durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten (VZÄ) je Kategorie beschäftigt gewesen sein. (Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber ausgeschlossen wird).
Mindestens 7 Gesamt-Mitarbeiter/ Jahr (EK-08-A); mindestens 3 Software-Entwickler/ Jahr (EK-09-A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)."