Ausschreibung für die Beauftragung von Planungsleistungen für die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe Referenznummer der Bekanntmachung: 21482-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung für die Beauftragung von Planungsleistungen für die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe
Die Stadt Itzehoe beabsichtigt die Erweiterung des Wenzel-Hablik-Museums in Itzehoe. Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Planungsleistungen sind Gegenstand dieser Beschaffung, die in den Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben wird.
Itzehoe
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen eins bis neun. Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins und zwei beauftragt (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auftragsdurchführung beginnt in zeitlich engem Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen und endet spätestens mit Abschluss des Erweiterungsprojekts mit Beendigung der Phase neun.
Sollten nach den untengenannten Kriterien mehr als 5 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich entsprechende Referenzprojekte betreut hat, die bei einfacher Bauweise und sparsamen Einsatz von Technik nachhaltig und auf lange Lebensdauer angelegt sind, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, die bei einfacher Bauweise und sparsamen Einsatz von Technik nachhaltig und auf lange Lebensdauer angelegt sind und bei denen eine besondere räumliche Atmosphäre geschaffen wurde, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Auftraggeberin insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Planungsleistungen im Zusammenhang mit Gebäuden aus dem Bereich Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie Wohnen und Arbeiten ab einer Baukostenhöhe ab EUR 500.000,00 berücksichtigen.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins und zwei beauftragt (sogenannter Stufenauftrag).
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Er hat keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
- Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
- Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebots- und Preisblatt.
- Leistung: Die Angebotswertung ergibt sich aus den Punktzahlen für die jeweilige Bewertung der Einzelkonzepte. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der Summe der Punkte, die für die einzelnen Konzepte vergeben wurden.
Näheres zur Punktevergabe sind in den Zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen:
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die
nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] EUR (§ 45 Abs. 4 VgV)),
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
- Angabe der in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die mit dem hier zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind. Die Referenzen sind mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, falls sie Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit Gebäuden aus dem Bereich Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie Wohnen und Arbeiten ab einer Baukostenhöhe ab EUR 500.000,00 betreffen.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen;
Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen bzw. dort anzugeben
- Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters;
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes;
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Die Dienstleistung ist Architekten, Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.
Auftragsdurchführung durch Architekten und/oder Ingenieure erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Auftraggeberin führt zu Beginn des Verfahrens einen Teilnahmewettbewerb durch. In diesem Verfahrensstadium ist von den Bewerbern lediglich der Teilnahmeantrag samt der für den Teilnahmewettbewerb erforderlichen Unterlagen einzureichen. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts wird die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Nur wer als geeignet ausgewählt wird und von der Vergabestelle benachrichtigt wurde, ist berechtigt, im zweiten Verfahrensschritt ein Angebot abzugeben.
- Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Angebotsformulars der Auftraggeberin. Das Angebotsformular wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
- Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch auf der Deutschen Vergabeplattform einzureichen,
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Deutsche Vergabeplattform zu stellen,
- Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
- Nebenangebote sind nicht zugelassen,
Zuschlagswertungssystem:
- Preis: Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der angebotenen Einzelpreise für die Leistungsphasen eins bis neun und der Stunden- und Tagespauschale für einen Projektleiter, einen stellvertretenden Projektleiter, sonstige Architekten und Techniker, die mit dem Faktor 10 multipliziert werden. Das Preisblatt wird in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
- Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzepts bewertet. Das Konzept soll 10 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Das Projektdurchführungskonzept wird anhand von Kriterien bewertet, die im Folgenden näher spezifiziert werden.
Das Projektdurchführungskonzept soll Lösungsbeispiele für die sich stellenden Probleme beider Projektdurchführung beinhalten. Zu beachten ist, dass der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vorentwurf nur der Projektinformation dient. Seine Kubatur muss der Projektskizze nicht zugrunde gelegt werden, da noch wesentliche baurechtliche Fragestellungen während der Projektdurchführung der Klärung bedürfen.
Die Auftraggeberin stellt klar, dass im Rahmen des Projektdurchführungskonzept keine Vorplanung vorgenommen werden soll. Es sind lediglich Lösungsbeispiele vorzuschlagen. Eine Vergütung des Projektdurchführungskonzept erfolgt aus diesem Grund nicht.
Für das Konzept kann ein Bieter maximal 30 Punkte erreichen. Die einzelnen Kriterien werden wie folgt bewertet:
1. Kriterium: Besondere Anforderungen des ausgeschriebenen Projekts (max. 10 Punkte):
Der Bieter soll im Rahmen dieses Unterkriteriums zunächst darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen an die Erweiterung des Museums umgeht. Eine nachhaltig und auf lange Lebensdauer angelegte Gebäudeplanung durch einfache Bauweise und sparsamen Einsatz von Technik werden besonders honoriert. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Die Planungsleistung muss erkennen lassen, dass eine dem Museum angemessene Atmosphäre geschaffen wird. Positiv wird auch bewertet, wenn der Bieter Erfahrungen mit der Betreuung und Unterstützung hinsichtlich geförderter Maßnahmen bzw. Bauprojekten in Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern aufweist. Dies beinhaltet auch die Unterstützung bei der Beantragung der Förderung.
2. Kriterium: Kooperation mit den übrigen Projektbeteiligten (max. 10 Punkte):
Hier wird gewertet, wie der Bieter mit den weiteren an diesem Projekt beteiligten Personen (Auftraggeber, Statiker, Szenograph, Denkmalpflegerin, Fördergeber, Haustechniker) im Rahmen der Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte und die unterschiedlichen Nutzerwünsche und -bedürfnisse zu koordinieren gedenkt. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden (z. B. regelmäßige Jour Fixes, Einrichten eines Share-Points zur gemeinsamen Dokumentenverwaltung) er die weiteren Planungsbeteiligten über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will. Der Bieter soll für eine reibungslose und synergiebetonte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Projektbeteiligten Sorge tragen und darstellen, wie eine kurzfristige und schnelle Erreichbarkeit realisiert werden kann. Die Koordinierung von Nutzerwünschen und Bedürfnissen sind konzeptionell zu berücksichtigen. Seine hierauf beruhenden Maßnahmen sind in seinem Konzept zu beschreiben. Besonders honoriert wird eine frühzeitige und über den gesamten Projektverlauf fortlaufende Einbeziehung sämtlicher Projektpartner.
3. Kriterium: Termin- und Kostenkontrolle (max. 10 Punkte):
Hier wird bewertet, wie der Bieter sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Dies gilt insbesondere für Förderprogramme, die von dem Bieter termingerecht zu betreuen sind. Der Auftraggeberin kommt es auf eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierten Kostenkontrolle an. Die erforderliche Terminsicherheit soll durch frühzeitige Projektplanung abgesichert werden. Die hierfür erforderlichen Methoden soll der Bieter darlegen und erläutern, wie er die Einhaltung seiner Terminplanung sicherstellt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Die notwendigen Maßnahmen sind zu benennen, plausibel darzulegen und inhaltlich zu erläutern.
Die einzelnen Unterkriterien können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden.
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind;
- 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Konzept relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern;
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte (insbesondere hinsichtlich der besonderen planerischen Anforderungen an die Erweiterung des Museums) nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, die dem Museum gerecht werden, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte;
- Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung
genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die Erweiterung des Museums verinnerlicht und konzeptionell gut gewürdigt hat. Die in den Unterkriterien benannten Aspekte sind lösungsorientiert zu behandeln.
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen eine qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung oder ein kreatives planerisches Vorgehen, das einfache Konstruktionen sowie technisches und nachhaltiges Vorgehen erkennen lässt, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet. Alle relevanten Leistungsaspekte müssen umfangreich und mit kostengünstigen und leistungsgerechten Ansätzen gewürdigt werden.
Je Wertungskriterium kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 30 Punkte für das Projektdurchführungskonzept erreichen.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich im Mai 2022 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell pandemiebedingten dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Das konkrete Vorgehen wird den Bietern rechtzeitig angekündigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURREFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §
134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de