Erschließungsplanung Gewerbegebiet B-Plan Nr. 105 der Stadt Tornesch Referenznummer der Bekanntmachung: LGSH-6532-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lgsh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung Gewerbegebiet B-Plan Nr. 105 der Stadt Tornesch
Vergabe von Planungsleistungen zur Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 105 der Stadt Tornesch
Stadt Tornesch
Die Stadt Tornesch beabsichtigt die Erschließung eines Gewerbegebietes im Geltungsbereich des in Planung befindlichen Bebauungsplans Nr. 105.
Mit der Planung und Erschließung des Wohngebietes hat die Stadt Tornesch die Landgesellschaft Schleswig-Holstein treuhänderisch beauftragt.
Insgesamt sollen rund 26 ha als Gewerbegebiet entwickelt werden.
Gegenstand der Planungsleistungen sind die Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI Abs. 1 (Ingenieurbauwerke) und § 47 Abs. 1 (Verkehrsanlagen).
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Planungsleistungen:
- Straßenbau, Straßenbeleuchtung, signaltechnische Anlagen
- Schmutz- und Regenwasserkanalisation, Regenwasserrückhaltung
- Abwasserpumpstation und Druckrohrleitung
- Wasser- und Löschwasserversorgung
- Erdarbeiten für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen
Die anrechenbaren Herstellkosten (netto) belaufen sich auf:
- [Betrag gelöscht] EUR (Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI),
- [Betrag gelöscht] EUR (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI).
Die Honorarzonen werden wie folgt bewertet:
- II (Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI),
- III (Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI).
Die jeweiligen Leistungsbilder sowie die besonderen Leistungen werden im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen1-9 sowie die besonderen Leistungen in Gänze zu beauftragen.
1) Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit;
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit;
3) Fachliche Eignung - Referenzprojekte.
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag unter der I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmerzahl gem. § 75(6) VgV unter den verbleibenden Bewerbern zu losen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister vorhanden ist. Gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;
2) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt. Gem. § 75 Abs. 2 VgV.
1) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3,0 Mio. EUR,
gem. § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV;
2) Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
§ 45 Abs. 2 VgV (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 400 000 € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR netto) (Wichtung 40 %)
1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 10 %);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von < 5 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von >= 25 Mitarbeitern),
(Wichtung 10 %);
3) Vorlage von Referenzlisten über fünf früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs.2 Nr.1, § 75 Abs. 5 VgV, bei Erschließungsmaßnahmen für Generalplanerleistungen bestehend aus Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (Anlagen des Straßenverkehrs) und der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) (Wichtung 40 %).
A) Referenzliste Erschließungsmaßnahmen 1) Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI und Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, jeweils LPH 1-8 vollständig erbracht;
2) Mindesthonorarzone III oder höher;
3) Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2021;
4) Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von fünf Referenzen erreicht werden.
Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben.
Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 42 und § 46 HOAI
(Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 1,00 Mio. EUR netto (§42) und < 2,50 Mio. EUR netto (§46),
Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 1,80 Mio. EUR netto (§42) und >= 4,20 Mio, EUR netto (§46)),
- Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI)
(Mindestpunktzahl bei Projektfertigstellung vor dem 1.1.2017,
Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung nach dem 1.1.2021).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe 1.3 der Bekanntmachung).
Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs. 3 VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten.
4) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
5) Frist für Angebotsabgabe:
Die Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH möchte gemäß §§ 74, 17 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit.
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html