Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik Referenznummer der Bekanntmachung: 1816683-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik
Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik und die Lieferung von Reifen und Felgen sowie die Altreifenentsorgung für den Standort Ronneburg der Wismut GmbH.
Da verschiedene Gerätearten im Einsatz sind, wird folgende Losaufteilung vorgenommen:
Los 1 - Nutzkraftwagen und mobile Technik
Los 2 - Landmaschinen und Gabelstapler
Reifenservice an Nutzkraftwagen und mobiler Technik (Los 1)
Standort des Auftragnehmers (Werkstatt), die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers in Paitzdorfer Straße 34; 07580 Ronneburg entfernt sein darf.
Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Fahrzeugen und sonstiger mobiler Technik und die Lieferung von Reifen und Felgen sowie die Altreifenentsorgung für den Standort Ronneburg der Wismut GmbH.
Im Rahmen eines Ausfalles (Unterwegshilfe) der Nutzkraftwagen muss die Instandsetzung vor Ort oder die Bergung mittels Abschleppfahrzeug durch den Auftragnehmer realisiert werden. Folgende Einsatzorte sind für die Unterwegshilfe möglich:
- Bereich Sanierung Ronneburg (PLZ: 07580; 08058 Zwickau)
- Bereich Sanierung Aue / Königstein, Standort Aue (PLZ: 08118; 08349; 09456)
- Bereich Sanierung Aue / Königstein, Standort Königstein (PLZ: 01824; 01705; 01189)
Vorhandene Geräte (Los 1)
Nutzkraftwagen:
17 Stück MAN Nutz- und Lastkraftwagen
13 Stück Mercedes Benz Nutz- und Lastkraftwagen
4 Stück Multicar Nutzkraftwagen
1 Stück Mobilkran LTM 10.30
mobile Technik:
72 Stück Anhänger / Bauwägen / Stromerzeuger
Reifenservice an Landmaschinen und Gabelstapler (Los 2)
Standort des Auftragnehmers (Werkstatt), die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers in Paitzdorfer Straße 34; 07580 Ronneburg entfernt sein darf.
Rahmenvereinbarung über Reifenservice an Landmaschinen und Gabelstapler und die Lieferung von Reifen und Felgen sowie die Altreifenentsorgung für den Standort Ronneburg der Wismut GmbH.
Vorhandene Geräte (Los 2)
Landmaschinen:
1 Stück Allradtraktor John Deere
1 Stück Aufsitz- Allmäher AS940 sherpa 4WD XL
1 Stück Schlegelmäher AS 901 SM
1 Stück Rasentraktor AEBI Terratrac TT280
3 Stück Rasentraktor Metrac H7RX Reform
2 Stück Ladenwagen Pöttinger Boss Junior 17T
1 Stück Sauganhänger VANMAC SG 450
Gabelstapler und Kleingeräte:
1 Stück Kärcher Saug- und Kehrmaschine MIC 34
1 Stück Elektro-Plattformwagen Balkancar EPW 2006 Cargoboy
7 Stück Gabelstapler (Linde & Still)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reifenservice an Nutzkraftwagen und mobiler Technik (Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ronneburg
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reifenservice an Landmaschinen und Gabelstapler (Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ronneburg
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07580
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.