Ausschreibung eines Dienstleistungsvertrages für Unterstützungsleistungen in der Finanzbuchhaltung, Steuerdeklaration und Personaladministration in der hsh portfoliomanagement AöR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Dienstleistungsvertrages für Unterstützungsleistungen in der Finanzbuchhaltung, Steuerdeklaration und Personaladministration in der hsh portfoliomanagement AöR
Ausschreibung eines Dienstleistungsvertrages für Unterstützungsleistungen in der Finanzbuchhaltung, Steuerdeklaration und Personaladministration in der hsh portfoliomanagement AöR.
hsh portfoliomanagement AöR
Martensdamm 4
24103 Kiel
Ausschreibung eines Dienstleistungsvertrages für Unterstützungsleistungen in der Finanzbuchhaltung, Steuerdeklaration und Personaladministration in der hsh portfoliomanagement AöR.
Die hsh portfoliomanagement AöR (pm) wurde mit Wirkung vom 19.01.2016 als Anstalt des öffentlichen Rechts gemeinsam vom Land Schleswig-Holstein und der Freien Hansestadt Hamburg mit dem Ziel gegründet, ein Portfolio von Schiffskrediten von der HSH Nordbank AG zu übernehmen und wertschonend abzubauen. Details können dem Geschäftsbericht entnommen werden: https://www.portfm.de/media center/type/geschaeftsberichte/index.html.
Die pm hat aktuell die Finanzbuchhaltung (Hauptbuch), die Anlagenbuchhaltung, die Steuerdeklaration und die Gehaltsbuchhaltung an einen Dienstleister ausgelagert. Diese Dienstleistungen sollen mit dieser Ausschreibung erneut ausgelagert werden (wesentliche Auslagerung nach §25b KWG). Weiterhin gelten für diese Auslagerung regulatorische Anforderungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) sowie die besonderen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute.
Der externe Dienstleister soll in den Themenfeldern Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Steuerdeklaration, Gehaltsbuchhaltung, Kontrolle und Qualitätssicherung von Quartalsberichten und Jahresabschluss sowie für Beratungsdienstleistungen Unterstützungsleistungen erbringen wie in den Leistungsscheinen beschrieben. Die detaillierten Leistungsscheine finden Sie als Anlage zum Vertrag in den Vergabeunterlagen. Aktuell erfolgen die Führung des Hauptbuches, die Anlagenbuchhaltung und die Gehaltsbuchhaltung im System DATEV.
Der Dienstleister soll zusätzlich Unterstützungsleistungen in den Themenfeldern Bilanzierung/Rechnungslegung, Steuern sowie Gehaltsabrechnungen erbringen.
Folgende Themenfelder im Rahmen des Abbaus der pm könnten aus heutiger Sicht darüber hinaus relevant werden:
• Unterstützung in bzw. Übernahme der Kreditorenbuchhaltung
• Unterstützung in bzw. Übernahme der Erstellung von Quartalsberichten
• Unterstützung in bzw. Übernahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen
• Unterstützung bzw. Durchführung im Themenfeld Reisekostenabrechnungen
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung eines Dienstleistungsvertrages für Unterstützungsleistungen in der Finanzbuchhaltung, Steuerdeklaration und Personaladministration in der hsh portfoliomanagement AöR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]