Unterstützungsleistungen in der Anwendungsbetreuung Data Warehouse für die IB.SH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen in der Anwendungsbetreuung Data Warehouse für die IB.SH
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen in der Anwendungsbetreuung Data Warehouse. Angefordert werden Leistungen zu Weiterentwicklung und Betrieb des Data Warehouse der Bank. Dieses speist sich aus dem SAP ERP System des Instituts und basiert auf einer Oracle Datenbank, in der der ETL Prozess – gesteuert durch das M-Strategie Framework der Firma InfoFabrik GmbH – mittels SQL und PL/SQL die Tabellen des SAP Systems in analytisch auswertbare Aggregatstabellen überführt, welche den Fachbereichen über eine ReportServer Instanz zur Verfügung gestellt werden. Die zu erbringenden Leistungen umfassen im Wesentlichen die:
• Beratung der Fachbereiche zur Lösung ihrer Anforderungen
• Modellierung neuer sowie Anpassung bestehender Aggregate
• Entwicklung, Pflege und Optimierung des ETL Prozesses
• Entwicklung und Einrichtung neuer Reports
• Entwicklung und Anpassung von Schnittstellen
• Dokumentation der entwickelten Lösung
Kiel
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 650 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen – sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen in der Anwendungsbetreuung Data Warehouse.
Der Dienstleistung soll in dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 erbracht werden. Wenn es die allgemeine Corona Infektionslage wieder zulässt ist eine gelegentliche Vorort Tätigkeit auf Verlangen des Auftraggebers zu leisten. Als onsite/offsite Verhältnis wird 10% / 90% angesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen in der Anwendungsbetreuung Data Warehouse für die IB.SH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]