Städtebauförderungsprogramm für die Stadt Friedrichstadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauförderungsprogramm für die Stadt Friedrichstadt
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Die Stadt Friedrichstadt beabsichtigt einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Stadt Friedrichstadt vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Stadt Friedrichstadt hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit sehr viel Wert legt.
Stadt Friedrichstadt
Die Stadt Friedrichstadt plant einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Stadt Friedrichstadt vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Stadt Friedrichstadt hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit sehr viel Wert legt.
Bezüglich der Beauftragung des Sanierungsträgers führt die Stadt Friedrichstadt mittels Beauftragung der GM.SH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein) ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des GWB und der VgV durch. Dieses Dokument ist Bestandteil der Vergabeunterlagen dieses Verfahrens. Es wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil (nachrangig zum Vertragstext). Ebenfalls Bestandteil dieses Verfahrens bzw. der dazugehörigen Vergabeunterlagen sind die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) sowie der Maßnahmenplan- bzw. Übersicht. Das Gesamtvolumen ist der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht zu entnehmen.
Die Stadt Friedrichstadt misst dem Denkmalschutz im Sanierungsgebiet einen großen Stellenwert bei. Sie verfügt über ein umfassendes Archiv zur Stadtgeschichte, dessen Informationen vorab online eingesehen werden können. Jenes wird einem künftigen Sanierungsträger zwecks Zugangs zu Informationen als verlässlicher Partner zur Seite gestellt.
Die Stadt Friedrichstadt wird ehrenamtlich verwaltet. Die Verwaltung der Stadt Friedrichstadt wird auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages von dem in der Gemeinde Mildstedt ansässigen Amtes Nordsee-Treene wahrgenommen. Auftraggeber des Sanierungsträgers ist die Stadt Friedrichstadt. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass der Sanierungsträger eine kooperative, regelmäßige und verpflichtende Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der Stadt Friedrichstadt sowie des Amtes Nordsee-Treene pflegt. Dies ist Grundvoraussetzung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Gesamtmaßnahme.
Zu beachten ist ferner, dass sich die Stadt Friedrichstadt in Bezug auf ihre Einnahmen- und Ausgabenstrukturen sowie ihrem gesetzlichen und freiwillig zu erbringenden Leistungsspektrum in einer sehr angespannten Haushaltslage befindet, die sich durch größere Bauvorhaben und Sanierungsstau bzw. Sanierungsbedarf in den künftigen Jahren mit großer Wahrscheinlichkeit weiter verschlechtern wird. Dies erfordert von einem zukünftigen Sanierungsträger einen realistischen Umgang mit Projekten bzw. Maßnahmen, die im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm erbracht werden müssen bzw. sollten.
Gegenstand des Auftrags ist somit die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Gem. Leistungsbeschreibung.
Gesondert ausgewiesene optionale Leistungen sind nicht vorgesehen unbeschadet des Umstands, dass die vom Sanierungsträger zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben je nach Erfordernis zu konkretisieren und an den tatsächlichen Bedürfnissen der gegenständlichen städtebaulichen Gesamtmaßnahme und dem Verlauf dieses Projekts auszurichten sind. Dauer des Auftrags und tatsächlich entstehender Zeitaufwand für den Auftragnehmer hängen daher auch von den Vorgaben der Stadt im Projektverlauf ab. Vorbehalten bleiben ferner Ergänzungen und Änderungen der Leistungen und des Trägervertrages nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen und der vergaberechtlichen Zulässigkeit. Hingewiesen wird ferner auf die mögliche Erweiterung des räumlichen Vertragsgegenstands.
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Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und endet mit der Bestandskraft des Bescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Schlussabrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ der Stadt Friedrichstadt Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]