Naturnachbildungen Südamerika, 2. Bauabschnitt

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zoo-leipzig.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Betriebs-GmbH im öffentlichem Eigentum
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Naturnachbildungen Südamerika, 2. Bauabschnitt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262300 Betonarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Zoo Leipzig GmbH beabsichtigt, die Ausführung von Naturnachbildungen in den Anlagen für Humboldtpinguine und Robben im Bereich "Feuerland" (interne Bezeichnung: Südamerika, 2. Bauabschnitt) zu vergeben. Bestandteil dieser Anlagen sollen Naturnachbildungen im Außenbereich (in Form von Felswänden, Pflanztaschen und –trögen, Solitärfelsen und Baumnachbildungen an Stahlstützen in den Besucherbereichen) und im Salzwasserbereich (als Felsküste, Strandnachbildung und Felsen / Böden innerhalb der Salzwasserbecken) sowie im Innenbereich (Besucherwege aus Prägebeton, Illusionsmalerei an Türen / Toren, Besucherhöhlen / Tunnel sowie Eishöhle) sein. Die Umsetzung soll im Zeitraum ca. 07/22 – 04/23 erfolgen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Naturnachbildungen Außenbereiche

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262300 Betonarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Teillos 1: Überwiegend die Außenbereiche (Wände, Becken, Böden), insbesondere mit Salzasserkontakt Die Abgrenzung der Leistungen von Teillos 1 und 2 ergibt sich aus der Planzeichnung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

Leistungsgegenstand ist die Gestaltung von Fassaden, Wänden und Böden mit dreidimensionalen Kunstfelsen auf Zement-Betonbasis, Gestaltung angrenzender Bodenflächen mit Prägebeton und Gestaltung von Stahlstützen als Baumnachbildungen und Türen / Tore mit Illusionsmalerei in Besucherbereichen Die Ausführung der Kunstfelsen erfolgt inklusive geeigneter Unterkonstruktionen auf bauseits hergestellten Stahlbetonwänden und Stahlbetonsohlplatten, und aller zur Erstellung des Kunstfelsens erforderlichen Leistungen, auf Grundlage eigener Gestaltungsvorschläge des Auftragnehmers.

Umfang der zu bearbeitenden Flächen als zweidimensionale Fläche im Rohbau insgesamt (Teillos 1 und 2):

- Wandflächen: ca. 4.100 m², davon ca. 1.800 m² im Salzwasser

- Bodenflächen: ca. 2.100 m², Felsnachbildungen / Beckenböden / Küste / Strand / Prägebeton; teiweise im Salzwasser,

- Einzelfelsen: ca. 10 Stück,

- Einzelgröße b/h/l: ca. 1,50/2,50/2,00 m i.M.,

- Max. Aufbauhöhen: ca. 8,20 m über OK Gelände / WSP; ca. 6,50 m UK WSP.

Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen, das gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ästhetik der auszuführenden Naturnachbildungen / Gewichtung: 60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: Los 2 Innenbereich
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262300 Betonarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Teillos 2: Sämtliche Innenbereiche (Eishöhle etc.), im Außenbereich: Baumnachbildungen und Einzefelsen, Illusionsmalereien Die Abgrenzung der Leistungen von Teillos 1 und 2 ergibt sich aus der Planzeichnung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

Leistungsgegenstand ist die Gestaltung von Fassaden, Wänden und Böden mit dreidimensionalen Kunstfelsen auf Zement-Betonbasis, Gestaltung angrenzender Bodenflächen mit Prägebeton und Gestaltung von Stahlstützen als Baumnachbildungen und Türen / Tore mit Illusionsmalerei in Besucherbereichen Die Ausführung der Kunstfelsen erfolgt inklusive geeigneter Unterkonstruktionen auf bauseits hergestellten Stahlbetonwänden und Stahlbetonsohlplatten, und aller zur Erstellung des Kunstfelsens erforderlichen Leistungen, auf Grundlage eigener Gestaltungsvorschläge des Auftragnehmers.

Umfang der zu bearbeitenden Flächen als zweidimensionale Fläche im Rohbau insgesamt (Teillos 1 und 2):

- Wandflächen: ca. 4.100 m², davon ca. 1.800 m² im Salzwasser

- Bodenflächen: ca. 2.100 m², Felsnachbildungen / Beckenböden / Küste / Strand / Prägebeton; teiweise im Salzwasser,

- Einzelfelsen: ca. 10 Stück,

- Einzelgröße b/h/l: ca. 1,50/2,50/2,00 m i.M.,

- Max. Aufbauhöhen: ca. 8,20 m über OK Gelände / WSP; ca. 6,50 m UK WSP.

Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen, das gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ästhetik der auszuführenden Naturnachbildungen / Gewichtung: 60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 204-531851
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.

Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.

Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2022

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