Naturnachbildungen Südamerika, 2. Bauabschnitt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zoo-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturnachbildungen Südamerika, 2. Bauabschnitt
Die Zoo Leipzig GmbH beabsichtigt, die Ausführung von Naturnachbildungen in den Anlagen für Humboldtpinguine und Robben im Bereich "Feuerland" (interne Bezeichnung: Südamerika, 2. Bauabschnitt) zu vergeben. Bestandteil dieser Anlagen sollen Naturnachbildungen im Außenbereich (in Form von Felswänden, Pflanztaschen und –trögen, Solitärfelsen und Baumnachbildungen an Stahlstützen in den Besucherbereichen) und im Salzwasserbereich (als Felsküste, Strandnachbildung und Felsen / Böden innerhalb der Salzwasserbecken) sowie im Innenbereich (Besucherwege aus Prägebeton, Illusionsmalerei an Türen / Toren, Besucherhöhlen / Tunnel sowie Eishöhle) sein. Die Umsetzung soll im Zeitraum ca. 07/22 – 04/23 erfolgen.
Naturnachbildungen Außenbereiche
Leipzig
Teillos 1: Überwiegend die Außenbereiche (Wände, Becken, Böden), insbesondere mit Salzasserkontakt Die Abgrenzung der Leistungen von Teillos 1 und 2 ergibt sich aus der Planzeichnung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Leistungsgegenstand ist die Gestaltung von Fassaden, Wänden und Böden mit dreidimensionalen Kunstfelsen auf Zement-Betonbasis, Gestaltung angrenzender Bodenflächen mit Prägebeton und Gestaltung von Stahlstützen als Baumnachbildungen und Türen / Tore mit Illusionsmalerei in Besucherbereichen Die Ausführung der Kunstfelsen erfolgt inklusive geeigneter Unterkonstruktionen auf bauseits hergestellten Stahlbetonwänden und Stahlbetonsohlplatten, und aller zur Erstellung des Kunstfelsens erforderlichen Leistungen, auf Grundlage eigener Gestaltungsvorschläge des Auftragnehmers.
Umfang der zu bearbeitenden Flächen als zweidimensionale Fläche im Rohbau insgesamt (Teillos 1 und 2):
- Wandflächen: ca. 4.100 m², davon ca. 1.800 m² im Salzwasser
- Bodenflächen: ca. 2.100 m², Felsnachbildungen / Beckenböden / Küste / Strand / Prägebeton; teiweise im Salzwasser,
- Einzelfelsen: ca. 10 Stück,
- Einzelgröße b/h/l: ca. 1,50/2,50/2,00 m i.M.,
- Max. Aufbauhöhen: ca. 8,20 m über OK Gelände / WSP; ca. 6,50 m UK WSP.
Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen, das gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird.
Leipzig
Teillos 2: Sämtliche Innenbereiche (Eishöhle etc.), im Außenbereich: Baumnachbildungen und Einzefelsen, Illusionsmalereien Die Abgrenzung der Leistungen von Teillos 1 und 2 ergibt sich aus der Planzeichnung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Leistungsgegenstand ist die Gestaltung von Fassaden, Wänden und Böden mit dreidimensionalen Kunstfelsen auf Zement-Betonbasis, Gestaltung angrenzender Bodenflächen mit Prägebeton und Gestaltung von Stahlstützen als Baumnachbildungen und Türen / Tore mit Illusionsmalerei in Besucherbereichen Die Ausführung der Kunstfelsen erfolgt inklusive geeigneter Unterkonstruktionen auf bauseits hergestellten Stahlbetonwänden und Stahlbetonsohlplatten, und aller zur Erstellung des Kunstfelsens erforderlichen Leistungen, auf Grundlage eigener Gestaltungsvorschläge des Auftragnehmers.
Umfang der zu bearbeitenden Flächen als zweidimensionale Fläche im Rohbau insgesamt (Teillos 1 und 2):
- Wandflächen: ca. 4.100 m², davon ca. 1.800 m² im Salzwasser
- Bodenflächen: ca. 2.100 m², Felsnachbildungen / Beckenböden / Küste / Strand / Prägebeton; teiweise im Salzwasser,
- Einzelfelsen: ca. 10 Stück,
- Einzelgröße b/h/l: ca. 1,50/2,50/2,00 m i.M.,
- Max. Aufbauhöhen: ca. 8,20 m über OK Gelände / WSP; ca. 6,50 m UK WSP.
Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen, das gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.