Ersatzteile für Schmutzwasserpumpen des Hersteller Oddesse GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1816658-U28
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E72324868
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzteile für Schmutzwasserpumpen des Hersteller Oddesse GmbH
Lieferung von Ersatzteilen für Schmutzwasserpumpen vom Hersteller Oddesse Pumpen- und Motorenfabrik GmbH.
Originalersatzteile für Pumpe po-Söffel Typ A
D-07580 Ronneburg
Lieferung von ca. 750 Originalersatzteilen für die po-Söffelpumpe Typ A & A-H vom Hersteller Oddesse Pumpen- und Motorfabrik GmbH
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.12.2022 zum 31.3.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.03.2026.
Originalersatzteile für Pumpe po-Söffel Typ B
D-07580 Ronneburg
Lieferung von
ca. 3345 Originalersatzteilen für die po-Söffelpumpe Typ B.2 & B-W
ca. 2260 Originalersatzteilen für die po-Söffelpumpe Typ B65; B80; B90 & B140
vom Hersteller Oddesse Pumpen- und Motorfabrik GmbH
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.12.2022 zum 31.3.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.03.2026.
Originalersatzteile für Pumpen po-Söffel Typ C und D
D-07580 Ronneburg
Lieferung von
ca. 2125 Originalersatzteilen für die po-Söffelpumpe Typ C.2
ca. 294 Originalersatzteilen für die Söffelpumpe Typ C35; C35P & C60
ca. 1597 Originalersatzteilen für die po-Söffelpumpe Typ D-E.2
vom Hersteller Oddesse Pumpen- und Motorfabrik GmbH
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.12.2022 zum 31.3.2023) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist,
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Selbstauskunft zum Bewerber (Umsatz, Beschäftigungszahl)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.