Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2022 sowie optional der Jahresabschlüsse 2023, 2024 und 2025 für die Wismut GmbH und für die Wismut-Stiftung gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1816688-U58
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2022 sowie optional der Jahresabschlüsse 2023, 2024 und 2025 für die Wismut GmbH und für die Wismut-Stiftung gGmbH
Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für das Jahr 2022 für die Wismut GmbH und für die Wismut-Stiftung gGmbH mit anschließender bis zu dreimaliger Option der Verlängerung auf die Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres (2023, 2024 und 2025).
Wismut GmbH
Jagdschänkenstraße 29
09117 Chemnitz
Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für das Jahr 2022 für die Wismut GmbH und für die Wismut-Stiftung gGmbH mit anschließender bis zu dreimaliger Option der Verlängerung auf die Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres (2023, 2024 und 2025).
Wismut GmbH:
- Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts gemäß §§ 316 ff. HGB für das jeweilige Geschäftsjahr;
- Prüfung entsprechend der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (gemäß IDW PS 720);
- Prüfung der von der Gesellschaft erstellten Vergleichsrechnung für den Wirtschaftsplan und Zuschussabrechnung als Bestandteil des Verwendungsnachweises;
- Prüfung des Zwischen- und Verwendungsnachweises für ausgewählte Projekte im Ergänzendem Verwaltungsabkommen zur Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte;
- Steuerliche Beratungsleistungen sowie Beratung zu sonstigen ausgewählten Themenkomplexen (optional; Zeitaufwand ca. 100 Stunden/Jahr)
Wismut-Stiftung gGmbH:
- Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts (gemäß § 7 der Satzung in Verbindung mit §§ 316 ff. HGB) für das jeweilige Geschäftsjahr;
- Prüfung entsprechend der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (gemäß IDW PS 720);
- Prüfung der von der Gesellschaft erstellten Vergleichsrechnung für den Wirtschaftsplan und Zuschussabrechnung als Bestandteil des Verwendungsnachweises;
- Steuerliche Beratungsleistungen sowie Beratung zu sonstigen ausgewählten Themenkomplexen (optional; Zeitaufwand ca. 30 Stunden/Jahr).
Der Vertrag umfasst zunächst nur die Prüfung des Jahresabschlusses 2022.
Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu dreimal eine Verlängerung des Vertrages für die Prüfung der Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres zu verlangen (Option).
Die Ausübung der jeweiligen Option teilt der Auftraggeber bis spätestens 30.09. dem Auftragnehmer jeweils durch eingeschriebenen Brief mit.
Der Vertrag umfasst zunächst nur die Prüfung des Jahresabschluss 2022 (Vertragslaufzeit bis 30.September 2023).
Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu dreimal eine Verlängerung des Vertrages für die Prüfung der Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres zu verlangen (Option).
Die Ausübung der jeweiligen Option teilt der Auftraggeber bis spätestens 30. September dem Auftragnehmer jeweils durch eingeschriebenen Brief mit.
Der Vertrag beginnt mit der Erteilung des Zuschlages und endet mit der vollständigen Erbringung der beauftragten Leistung durch den Auftragnehmer (ggf. unter Einbeziehung der Optionen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB;
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister).
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, welche den Anforderungen von § 54 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) sowie Nr. 9 Abs. 2 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017 entspricht, (Mindestanforderungen zu den enthaltenen Daten des Versicherungsnachweises: Versicherungsgesellschaft, Bieter als Versicherungsnehmer, Nachweis nicht älter als 1 Jahr oder taggenaues Vertragsende ersichtlich, vereinbarte Versicherungssumme);
- Eigenerklärung gemäß der "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes", Teil A - Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Punkt 7.2.1 (Es ist eine Erklärung des Bieters erforderlich, ob und gegebenenfalls welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer und seinen Organen einerseits und den Unternehmen Wismut GmbH und Wismut-Stiftung gGmbH ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, ob und in welchem Umfang im vorangegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die Unternehmen Wismut GmbH und Wismut-Stiftung gGmbH, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr bereits vereinbart sind.);
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Stand 2017, lizensiert für Bieter;
- Angaben der für den Auftragsgegenstand vorgesehenen Personen (Prüfpersonal und auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer, des Weiteren Angaben zur Redundanz) sowie Nachweise der beruflichen Qualifikation der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer;
- Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
§ 319 Handelsgesetzbuch, Wirtschaftsprüfordnung
Rechtsform bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.