Reinraumbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 11/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 002-003199)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinraumbekleidung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung des Auftraggebers mit Reinraumbekleidung und Reinraummöppen als Mietwäsche.
Mit Erteilung des Zuschlags verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit saubere, hygienisch einwandfreie, entsprechend ihrem Verwendungszweck keimarm oder steril verpackte sowie mangelfreie Reinraumbekleidung und Reinraummöppe entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Verfügung zu stellen und gewährleistet dem Auftraggeber dabei maximale Versorgungssicherheit. Der Auftragnehmer sichert im Übrigen die Einhaltung der geforderten / vertraglich festgelegten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Qualitätsstandards im Hinblick auf die Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit zu.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
"... - gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis
nach RAL - GZ 992-1 und 992-2: Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-1 und 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen.
- gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Hygienemanagementzertifizierung nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Hygienemanagement nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an. ..."
- gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach
RAL - GZ 992-1 und 992-2: Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-1 und 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen.
oder:
gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Hygienemanagementzertifizierung nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Hygienemanagement nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.