Aufbau eines Unified Endpoint Management (UEM) Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Unified Endpoint Management (UEM)
Als strategisches Ziel verfolgt Dataport den Aufbau eines „Unified Endpoint Ma-nagement (UEM)“ für die gemeinsame Verwaltung von Desktops, mobilen PCs wie Laptops und ultramobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets.
Als technische Basis für die Einführung des „Unified Endpoint Management (UEM)“ ist ein leistungsfähiges MDM-System für die Unterstützung von Systemen der Plattformen iOS, iPadOS, macOS, Android, Windows 10 und Linux erforderlich.
Gegenstand dieser Beschaffung sind
1. MDM-Softwarelieferung/Software-Lizensierung
2. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei Einführung und Konfi-guration
3. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der Migration der Be-standsgeräte in das zukünftige MDM
4. Schulungen für Administratoren
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungs- und E-Government-Strategien der Träger kommt der mobilen Kommunikation eine immer größere Rolle zu. Aktuell (Stand Februar 2021) betreibt Dataport ein Mobile Device Management (MDM) für ca. 58.000 Endgeräte mit Schwerpunkt auf den Betriebssystemen von Apple und Google
Auf Basis der bisherigen Planungen beläuft sich die Zahl der zu verwaltenden Endgeräte bereits im Jahr 2023 in einem sehr weiten Korridor von 30.000 – 100.000 Endgeräten. Grund für diesen großen Zielkorridor sind nur schwer abschätzbare Rahmenbedingungen, z.B. politische Maßnahmenpakete in großen Behörden.
Als strategisches Ziel verfolgt Dataport den Aufbau eines „Unified Endpoint Management (UEM)“ für die gemeinsame Verwaltung von Desktops, mobilen PCs wie Laptops und ultramobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets.
Als technische Basis für die Einführung des „Unified Endpoint Management (UEM)“ ist ein leistungsfähiges MDM-System für die Unterstützung von Systemen der Plattformen iOS, iPadOS, macOS, Android, Windows 10 und Linux erforderlich.
Gegenstand dieser Beschaffung sind
1. MDM-Softwarelieferung/Software-Lizensierung
2. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei Einführung und Konfiguration
3. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der Migration der Bestandsgeräte in das zukünftige MDM
4. Schulungen für Administratoren
Kernanforderungen (Auszug ) an die neue MDM-Lösung sind:
• Verwaltung von Endgeräten mit den Betriebssystemen:
o iOS (ab Version 14)
o iPadOS (ab Version 14)
o macOS (ab Version 11, Unterstützung der Architekturen M1 und In-tel)
o Android for Enterprise (ab Version 10) sowie Samsung Knox (ab API-Level 30)
o Windows 10 (SAC Versionen ab 1909 und LTSC Version ab 2019/1809)
• Hoch-ausfallsichere Serverarchitektur (Produkionssystem)
• Staging-Architektur (Produktion, Test, QS, Entwicklung, …)
• Betrieb der Server im Dataport RZ² („on premise“ Lösung)
• Compliance zu den gültigen Vorgaben der IT-Sicherheit (BSI Grundschutz, DSGVO, …)
• Unterstützung von Übertragungswegen (WLAN, VPN)
• Integration IT-Support (User Helpdesk, 2nd und 3rd Level)
• User Self-Service
• Monitoring im Betrieb (Funktion, Sicherheit)
• Reporting-Schnittstellen zu BI-Lösungen
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 01.01.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit zweimal um je ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2024 bzw. 31.12.2025.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der auszuwählende Rahmenvertragspartner Erfahrung im Betrieb von MDM-Infrastrukturen mit mehr als 20.000 mobilen Endgeräten und mehr als einer parallel betriebenen Betriebs-system-Plattform hat.
Erforderlich ist dabei auch die Einbringung von Know-how aus dem öffentlichen Sektor. Dabei muss der zukünftige Rahmenvertragspartner seine Expertise durch entsprechende Referenzprojekte nachweisen.
Der gewünschte Rahmenvertragspartner soll darüber hinaus über fachspezifische und konzeptionell-strategische Beratungskompetenz verfügen und die Um-setzung, insbesondere bei der Ersteinrichtung des neuen MDM-Systems und der Migration der bestehenden Endgeräte, mit hoher Qualität unterstützen.
Die Schätzungen zur Zahl der Endgeräte dienen nur zu Kalkulationszwecken. Eine Verpflichtung, die genannten Mengen zu beauftragen, besteht nicht.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Einfache Richtwertmethode.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau eines Unified Endpoint Management (UEM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22787
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.telekom.de/ueber-das-unternehmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestellebittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (15.05.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestellebeantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.