Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/22/06-VOL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda
Die Leistung umfasst zum einen die Zubereitung und Lieferung der zubereiteten Speisen sowie die Ausgabe von Mittagessen für 2 Gymnasien, 1 Oberschule ( Los 2) und 4 Grundschulen ( Los 1). Ebenso beinhaltet die Leistung den Betrieb und Bewirtschaftung einer Küche und die anschließende tägliche Reinigung des Nutzungsbereiches und der Tische im Speiseraum, die Gestellung des Geschirrs oder Einwegmaterialien (nur in Ausnahmefällen bei Kalt- oder Sonderkost), den Abtransport und die Entsorgung der Speisereste, die Gestellung des erforderlichen Personals und zusätzliche Serviceleistungen zur Bestellung die Möglichkeit der An- und Abbestellung innerhalb angemessener Zeiträume durch die Nutzer der Mittagsversorgung.
Des Weiteren wird eine Ausstattung der Ausgabestellen mit fehlenden Geräten/Utensilien, welche für die ordnungsgemäße Ausführung des Leistungsumfangs notwendig sind, vom Arbeitnehmer gewährleistet.
Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essenportionen sind auf Prognosen beruhende geschätzte Richtwerte und veränderbar. Die Portionszahlen für Los 1 belaufen sich auf rd. 400 Portionen pro Tag und für Los 2 auf 358 Portionen pro Tag. Die genannten Teilnehmerzahlen, Stand 2018/2019, sind Richtwerte und in den Ferienzeiten erheblich eingeschränkt.
Grundschulen der Stadt Hoyerswerda - Lieferung und Versorgung von 4 Grundschulen mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren
Hoyerswerda, DE
Die Leistung umfasst zum einen die Zubereitung und Lieferung der zubereiteten Speisen sowie die Ausgabe von Mittagessen für 4 Grundschulen. Ebenso beinhaltet die Leistung den Betrieb und Bewirtschaftung einer Küche und die anschließende tägliche Reinigung des Nutzungsbereiches und der Tische im Speiseraum, die Gestellung des Geschirrs oder Einwegmaterialien (nur in Ausnahmefällen bei Kalt- oder Sonderkost), den Abtransport und die Entsorgung der Speisereste, die Gestellung des erforderlichen Personals und zusätzliche Serviceleistungen zur Bestellung die Möglichkeit der An- und Abbestellung innerhalb angemessener Zeiträume durch die Nutzer der Mittagsversorgung.
Des Weiteren wird eine Ausstattung der Ausgabestellen mit fehlenden Geräten/Utensilien, welche für die ordnungsgemäße Ausführung des Leistungsumfangs notwendig sind, vom Arbeitnehmer gewährleistet.
Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essenportionen sind auf Prognosen beruhende geschätzte Richtwerte und veränderbar. Die Portionszahlen für Los 1 belaufen sich auf rd. 400 Portionen pro Tag. Die genannten Teilnehmerzahlen, Stand 2018/2019, sind Richtwerte und in den Ferienzeiten erheblich eingeschränkt.
Die Vergabestelle lässt für jedes Los die fünf geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen im Teilnahmewettbewerb als Bieter im Nichtoffenen Verfahren zu.
Die Wertung erfolgt nach dem in den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmebedingungen, Teilnahmeantrag und Auswertung der Teilnahmeanträge) dargestellten Wertungsschema.
Die Bewerber werden nach den dort aufgeführten Auswahlkriterien, z. B.
• Durchschnittlicher Umsatz bei der Leistungserbringung hinsichtlich Herstellung und Belieferung von Verpflegungsleistungen für Bildungs- und Gemeinschaftspflegeeinrichtungen, wie etwa Kita, Hort, Schulen, Betriebsstätten, Krankenhäuser, Seniorenpflege oder vergleichbare Einrichtungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. 3 Punkte erreichbar);
• Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. 3 Punkte erreichbar);
• Berufserfahrung des Projektleiters (max. 3 Punkte erreichbar);
• Anzahl der vergleichbaren Referenzen (max. 3 Punkte erreichbar)
Die erreichten Punktzahlen der einzelnen Kategorien werden addiert. Es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
Die fünf Bewerber mit der besten Gesamtpunktzahl bei der Auswertung der Teilnahmeanträge je Los werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das weitere Verfahren wird somit auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt.
Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid.
Oberschule und Gymnasien der Stadt Hoyerswerda - Lieferung und Versorgung von 1 Oberschule und 2 Gymnasien mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren
Hoyerswerda, DE
Die Leistung umfasst zum einen die Zubereitung und Lieferung der zubereiteten Speisen sowie die Ausgabe von Mittagessen für 1 Oberschule und 2 Gymnasien. Ebenso beinhaltet die Leistung den Betrieb und Bewirtschaftung einer Küche und die anschließende tägliche Reinigung des Nutzungsbereiches und der Tische im Speiseraum, die Gestellung des Geschirrs oder Einwegmaterialien (nur in Ausnahmefällen bei Kalt- oder Sonderkost), den Abtransport und die Entsorgung der Speisereste, die Gestellung des erforderlichen Personals und zusätzliche Serviceleistungen zur Bestellung die Möglichkeit der An- und Abbestellung innerhalb angemessener Zeiträume durch die Nutzer der Mittagsversorgung.
Des Weiteren wird eine Ausstattung der Ausgabestellen mit fehlenden Geräten/Utensilien, welche für die ordnungsgemäße Ausführung des Leistungsumfangs notwendig sind, vom Arbeitnehmer gewährleistet.
Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essenportionen sind auf Prognosen beruhende geschätzte Richtwerte und veränderbar. Die Portionszahlen für Los 2 belaufen sich auf rd. 358 Portionen pro Tag. Die genannten Teilnehmerzahlen, Stand 2018/2019, sind Richtwerte und in den Ferienzeiten erheblich eingeschränkt.
Die Vergabestelle lässt für jedes Los die fünf geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen im Teilnahmewettbewerb als Bieter im Nichtoffenen Verfahren zu.
Die Wertung erfolgt nach dem in den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmebedingungen, Teilnahmeantrag und Auswertung der Teilnahmeanträge) dargestellten Wertungsschema.
Die Bewerber werden nach den dort aufgeführten Auswahlkriterien, z. B.
• Durchschnittlicher Umsatz bei der Leistungserbringung hinsichtlich Herstellung und Belieferung von Verpflegungsleistungen für Bildungs- und Gemeinschaftspflegeeinrichtungen, wie etwa Kita, Hort, Schulen, Betriebsstätten, Krankenhäuser, Seniorenpflege oder vergleichbare Einrichtungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. 3 Punkte erreichbar);
• Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. 3 Punkte erreichbar);
• Berufserfahrung des Projektleiters (max. 3 Punkte erreichbar);
• Anzahl der vergleichbaren Referenzen (max. 3 Punkte erreichbar)
Die erreichten Punktzahlen der einzelnen Kategorien werden addiert. Es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
Die fünf Bewerber mit der besten Gesamtpunktzahl bei der Auswertung der Teilnahmeanträge je Los werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das weitere Verfahren wird somit auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt.
Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Eignungsleihe, Unterauftragnehmer);
- Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung;
- Gewerbean- bzw. -ummeldung;
- Auszug aus dem Handelsregister;
- Erklärung über die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung;
- Erklärung über die Anwendung des HACCP-Konzeptes;
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001/2015
Die geforderten Angaben und Erklärungen sind zur Beurteilung der vergaberechtlichen Eignung des Bewerbers erforderlich und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorzulegen.
Beim späteren Verfahren findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung indes nicht mehr statt, sofern nicht neue Erkenntnisse die Vergabestelle dazu zwingen, die bereits festgestellte Eignung erneut zu prüfen und zu bewerten. Dabei kann es zu einer im Ergebnis abweichenden Eignungsfeststellung kommen. Die fehlende Eignung des Bewerbers führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages des Bewerbers.
Die Vergabestelle wird einzeln für jedes Los für die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erhalten sollen, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bewerbers bei der Herstellung und Belieferung von Verpflegungsleistungen für Bildungs- und Gemeinschaftseinrichtungen in den letzten drei Geschäftsjahren brutto: Bei einer Bewerbergemeinschaft erfolgt eine Addition der Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre aller Mitglieder, da sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch erhöht. Von den Jahresumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre wird der Mittelwert gebildet. Der Mindestjahresumsatz um das vorliege Vorhaben mit ausreichender Zuverlässigkeit zu erfüllen, wurde mit 250.000 € ermittelt.
-Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Eine Berufs- oder Betriebshaftversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) und für sonstige Schäden /Sachschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) besteht bzw. wird im Falle der Beauftragung abgeschlossen.
Der Mindestjahresumsatz um das vorliege Vorhaben mit ausreichender Zuverlässigkeit zu erfüllen, wurde mit 250.000 € ermittelt.
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/Führungskräfte: Bei einer Bewerbergemeinschaft wird die gesamte Mitarbeiterzahl aller Mitglieder gewertet. Es erfolgt eine Addition der Anzahl der Beschäftigten der er letzten drei Geschäftsjahre aller Mitglieder (jährliches Mittel), da sich die technische Leistungsfähigkeit auch erhöht.
Es wird davon ausgegangen, dass ein Bewerber (oder die Bewerbergemeinschaft) ab 10 Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt. Gezählt werden folgende Mitarbeiter: Führungskräfte, sonstige Mitarbeiter ohne Auszubildende/Praktikanten.
Berufserfahrung Projektleiter / Technische Fachkraft zur Qualitätskontrolle: Bei einer Bewerbergemeinschaft mit mehreren Projektleitern wird der Durchschnitt aller Projektleiter gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Bewerber eine Berufserfahrung von mehr als 5 Jahre für die geforderte Leistung besitzt.
vergleichbare Referenzen: Vorstellung von mindestens drei Referenzprojekten, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und bei denen innerhalb der letzten 5 Jahre mit der Leistungserbringung zumindest begonnen wurde. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie eine Leistungserbringung des Bewerbers hinsichtlich
1.
Verpflegungsleistungen (Herstellung, Belieferung, Ausgabe) für Bildungs- und Gemeinschaftseinrichtungen, wie etwa Kita, Hort, Schulen, Betriebsstätten, Krankenhäuser, Seniorenpflege oder vergleichbare Einrichtungen be-treffen
2.
jeweils eine Mindestanzahl von 350 Portionen pro Tag ausgegeben wird (Es können auch mehrere Einrichtungen zusammengefasst eine entsprechende Referenz ergeben, wenn die Gesamtzahl der Portionen die geforderte Zahl von 350 Portionen ergibt.) sowie
3.
das Cook & Hold-Verfahren angewandt wurde.
(Bitte beachten: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen anzugeben. Wurden die in der Auftragsbekanntmachung genannten Mindestkriterien nicht erfüllt, kann die Referenz nicht gewertet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass ein Bewerber (oder die Bewerbergemeinschaft) ab 10 Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt. Gezählt werden folgende Mitarbeiter: Führungskräfte, sonstige Mitarbeiter ohne Auszubildende/Praktikanten.
Es wird davon ausgegangen, dass ein Bewerber eine Berufserfahrung von mehr als 5 Jahre für die geforderte Leistung besitzt.
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen anzugeben.
a) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch, auch über die Auflösung der ARGE hinaus, haften. In dieser Erklärung muss zudem der bevollmächtigte Vertreter benannt sein.
b) Bedient sich der Bewerber/Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist mit der Abgabe des Angebotes einzureichen.
Erfolgt durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/Bewerbergemeinschaft die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrags ausführen werden. Die Verpflichtungserklärung ist mit der Abgabe des Angebotes einzureichen.
c) Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Nachweis ist als Eigenerklärung zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat für die Bewerbung den vom Auftraggeber vorbereiteten Teilnahmeantrag zu verwenden. Die Teilnahmebedingungen, der Teilnahmeantrag sowie die Auswertung der Teilnahmeanträge stehen unter dem bei I.3) angegebenen Link vollständig zum Download bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä- testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes- tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer: Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de