Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben "Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten" Referenznummer der Bekanntmachung: 283/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.borna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben "Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten"
Die Große Kreisstadt Borna liegt im Nordwesten des Freistaates Sachsen im Landkreis Leipzig und etwa 30 km südlich der einwohnerreichsten Stadt des Freistaates, Leipzig. Die für die Schaffung der Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten vorgesehenen Grundstücke befinden sich in innerstädtischer Lage und wurden bzw. werden durch das ehemalige Amtsgericht und ein Polizeirevier genutzt.
Durch den von der Stadt geplanten Erwerb der erforderlichen Grundstücke soll unter Mitfinanzierung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG die Vorbereitung und Umsetzung der Baumaßnahmen ab 04/2022 erfolgen. Das denkmalgeschützte Amtsgericht soll als Gebäude erhalten und saniert werden, der Gebäudekomplex des Polizeireviers soll abgebrochen und für eine Neubebauung zur Verfügung gestellt werden.
Hierfür möchte sich die Stadt Borna eines Projektsteuerers bedienen. Der Projektsteuerer soll seine Tätigkeit zur Vorbereitung eines VgV-Verfahrens zur Planerauswahl und der Begleitung der anschließenden Planungsphase voraussichtlich ab 04/2022 aufnehmen.
Die Stadt Borna sieht in der komplexen Maßnahme die Chance, nicht nur die Schaffung einer der notwendigen Voraussetzungen für die Bewältigung des demographischen Wandels in der Stadt zu erreichen, sondern auch die Möglichkeit, zukünftige Bedarfe an Pflegepersonal in der Region durch eine wohnortnahe Ausbildung inkl. sichergestellter Kinderbetreuung abzudecken.
Hierzu wurden in 2021 durch das Architekturbüro Dipl.-Ing. Thomas Näther, Markranstädt, Voruntersuchungen erstellt. Im Rahmen der Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen sollen diese als Basis für die weiteren Leistungsphasen genutzt werden.
Als Anlage werden beigefügt:
- Lageplan als Luftbild inkl. Flurstückskarte;
- Voruntersuchung und Kostenrahmenschätzung für das Objekt Amtsgericht und
Betriebskindergarten, Architekturbüro Dipl.-Ing. Thomas Näther, Markranstädt
Darüber hinaus finden sich Hinweise zur Bewertung in den Unterlagen.
Borna, DE
Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (5. Auflage, März 2020). Die Beauftragung soll stufenweise (Stufe 1: Projektstufen 1 und 2; Stufe 2: Projektstufen 3 bis 5) erfolgen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen 1 bis 5 des o. g. AHO-Heftes. Ein Anspruch auf die Gesamt-Beauftragung besteht nicht.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht:
- Mitwirken bei der Klärung der projektspezifischen Rahmenbedingungen (Stufe 1);
- Mitwirken bei der Klärung der Grundstücks- und Standortfragen und bei der Beschaffung der relevanten Unterlagen (Stufe 1);
- Mitwirken bei der Erfassung logistisch relevanter Einflussgrößen; Mitwirken bei deren Aktualisierung (Stufe 1);
Steuern der Bemusterungsplanung; Mitwirkung bei Bemusterungen (Stufe 2);
- Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zur Unterschriftsreife (Stufe 3);
- Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung von selbständigen Beweisverfahren (Stufe 4);
- Steuern der Inbetriebnahme (Stufe 5).
Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben:
• JourFix vor Ort mit Stadtverwaltung und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 6 Wochen für die Projektstufen 1 bis 3 während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 04/2022 bis 04/2027
• JourFix vor Ort mit Stadtverwaltung und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 2 Wochen für die Projektstufen 4 bis 5 während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 04/2022 bis 04/2027
Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren weiterer Planer- und Gutachterleistungen.
Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht zur Verfügung zu stellen.
Zu berücksichtigen im Angebot sind neben den Projektsteuerungsleistungen nach AHO folgende besondere Leistungen:
Aufgrund der finanziellen Unterstützung des Vorhabens durch Fördermittel sollen zur Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Projektsteuerungsleistungen inkl. Durchführung eines VgV-Verfahren zur Planerauswahl, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Fördermittelmanagement in Anspruch genommen werden. Konkret umfassen die zusätzlichen besonderen Leistungen:
- Als besondere Leistung sollen Planerleistungen ab LP 3 bis 9 HOAI durch ein EU-weites Ausschreibungsverfahren im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen für ca. 6 Lose im zweistufigen Verhandlungsverfahren (entsprechend § 17 VgV) inkl. aller notwendigen Ausarbeitungen von Ausschreibungsunterlagen, Durchführung und Dokumentation aller erforderlicher Verhandlungsrunden (mit bis zu 5 TN je Los), Erstellung und Vorauswertung einer Bewertungsmatrix sowie Bereitstellung aller erforderlichen Architekten- und Ingenieurverträge gebunden werden. Ein kommunales Wertungsgremium ist in den Prozess einzubinden. Im Rahmen der Projektsteuerung ist eine umfassende Vorbereitung und Begleitung vorzusehen.
- Als besondere Leistung soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Projektsteuerung nach den Vorgaben des Bundes für die Umsetzung der Förderung durch die RL InvKG erarbeitet werden.
- Als besondere Leistung sollen zur umfassenden Unterstützung der Stadt die Projektsteuerungsleistungen durch eine umfassende Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung kombiniert werden. Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und -bescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. -erhöhung, die Unterstützung der Stadt bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. der SAS/SAB. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs-Datenbank des Auftragnehmers erforderlich.
Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf [Betrag gelöscht] EUR brutto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerungsleistungen betragen rund [Betrag gelöscht] Euro netto (KG 200 bis 700, ohne KG 710). Voraussichtlicher Auftragsbeginn ist 04/2022, voraussichtlicher Planungsbeginn ist 07/2022, voraussichtlicher Baubeginn ist 04/2023 (Terminverschiebungen sind möglich).
Es wird darauf hingewiesen, dass das mit der Projektsteuerung zu beauftragende Unternehmen nicht gleichzeitig auch mit Planungsleistungen für das Vorhaben beauftragt werden soll.
Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Stufenweise Beauftragung, siehe II.2.4
Es erfolgt eine Bewertung der Qualitätskriterien „Darstellung zu Organisation und Ablauf im Auftragsfall und zum Umgang mit dem Steuerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe inkl. der besonderen Leistungen, Umgang mit den Planungsbeteiligten“, „Personaleinsatzplan, Personelle Besetzung“ sowie „Kostenverfolgung“ und „Honorar“ entsprechend der beigefügten Unterlagen „Verfahrensleitfaden/Weiterführende Hinweise
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in Beruf- und Handelsregister gemäß Angebotsformular; Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Angebotsformular
Eigenerklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der vergangenen drei Jahre muss mindestens sieben Mitarbeiter betragen.
Vorlage von drei Referenzprojekten, davon mindestens ein Projekt, das mit Fördermitteln des Bundes oder des Landes Sachsen umgesetzt wurde sowie mindestens ein Projekt aus dem Nutzungsbereich Bildungs- / Betreuungswesen. Die Projekte sollen innerhalb der letzten 5 Jahre umgesetzt worden sein. Die Darstellung laufender Projekte ist möglich, sofern sich diese mind. in Stufe 3 nach AHO befinden. Anzugeben sind darüber hinaus der Auftraggeber einschließlich Kontaktdaten eines Ansprechpartners, der konkrete Leistungserbringungszeitraum bzw. das voraussichtliche Ende der Leistungserbringung, die erbrachten bzw. beauftragten Leistungen und das Honorarvolumen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro Sach-/Vermögensschäden je Versicherungsfall. Siehe Beschreibung zur Vorlage der Referenzprojekte.
§ 75 Abs. 1, 2 VgV (Nachweis für Projektleitung und stlv. Projektleitung)
Abschnitt IV: Verfahren
04552 Borna An der Wyhra 1
Befugte Personen sind ausschließlich Mitarbeiter der Stadtverwaltung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Borna behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen zu verlangen, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist (§ 56 VgV). Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, so wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich.
Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzel-bewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Fragen, die nicht bis zum 14.02.2022 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Frist
beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Angebotes prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal eVergabe.de zu erfolgen. Die Dateien müssen im
Dateiformat "PDF" erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Frist die Übermittlung zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Weg übermittelte Angebote, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.