Rahmenvertrag zur Belieferung von Büromaterial und Bürokleingeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 10/10/22/010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Belieferung von Büromaterial und Bürokleingeräten
Rahmenvertrag zur Belieferung von Büromaterial und Bürokleingeräten
Stadt Chemnitz
ca. 300 verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz (Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung, Jobcenter, Schulen, Kindertagesstätten sowie Horte bis ins Zimmer des Verbrauchers)
Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Belieferung von Büromaterial und Bürokleingeräten
Auftragszeitraum: 01.04.2022 bis 31.03.2026
Der Vertrag läuft vom 01.04.2022 bis 31.03.2023 und verlängert sich jeweils 3 x um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.03.2026.
Leistungszeitraum: 01.04.2022 bis 31.03.2026
Der Vertrag läuft vom 01.04.2022 bis 31.03.2023 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird.
Er endet somit spätestens am 31.03.2026.
Leistungszeitraum: 01.04.2022 bis 31.03.2026
Der Vertrag läuft vom 01.04.2022 bis 31.03.2023 und verlängert sich jeweils 3 x um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgabensowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/ Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen,Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister; Verpflichtung zur Zahlungvon Mindestlohn falls notwendig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: Handelsregisterauszug, Eintragungin der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
siehe Punkt III.1.1)
siehe Punkte III 1.1)
- Umweltschutzkonzept (Darstellung der umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Verpackung /Belieferung des Auftraggebers) - maximal 2-4 Seiten
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
- Der Auftragnehmer muss ein Online-Shop anbieten können (Mindestspezifikationen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste,
Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]