Rolle-zu-Rolle Anlage mit Blitzlampenmodul Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV2112
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rolle-zu-Rolle Anlage mit Blitzlampenmodul
Die Anlage ist ausgelegt zur Beschichtung von Metall-, Papier und Kunststofffolien mittels Inkjet-Druck in Verbindung mit einer anschließenden thermischen Ausheilung mittels Blitzlampen (FLA, englisch flash lamp annealing) oder NIR-IR-Ausheilung.
Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Gebäude 852 Raum 103
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden, Deutschland
Der genau Aufbau und die Anforderung sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Das Design der Anlage ist vor der Fertigung vom Kunden freizugeben und muss eine CE-Kennzeichnung besitzen. Zum Leistungsumfang gehört die Vor-Ort Installation und die Unterweisung von Personal des Auftraggebers in der Handhabung. Zur Abnahme gehört neben dem Nachweis das die gestellten Anforderungen erreicht werden, die Übergabe der Bedienungsanleitungen in englischer und/oder deutscher Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rolle-zu-Rolle Anlage mit Blitzlampenmodul
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grumbach
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland