Interimssaal -Zeltlösung- für zusätzliche Verhandlungsräume in Lübeck am Landgericht
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimssaal -Zeltlösung- für zusätzliche Verhandlungsräume in Lübeck am Landgericht
Interimssaal -Zeltlösung- für zusätzliche Verhandlungsräume in Lübeck am Landgericht.
Interimssaal -Zeltlösung- für zusätzliche Verhandlungsräume in Lübeck am Landgericht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Anmietung eines Zeltes als Interimsstrafsaal aufgrund der drohenden Haftentlassungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Der Auftraggeber kann Aufträge im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein.
Im Frühjahr 2020 gelang es der französischen Polizei einen kryptographischen Dienst namens EncroChat zu infiltrieren und die darüber vermittelten Daten zu lesen. Schnell wurde deutlich, das 90% der Kommunikation sich mit kriminellen Taten befasste, die überwiegend der schweren Kriminalität zuzuordnen ist. Die ca. 20 Mio. abgeschöpften Daten werden immer noch ausgewertet und an die Polizeien der verschiedenen Länder weitergegeben. In Schleswig-Holstein sind im Moment ca. 300 Verfahren anhängig; Tendenz steigend. Die Verfahren münden überwiegend in Haftsachen. Um diesen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots Herr zu werden, hat das LG Lübeck zum 01. Aug. 2022 eine weitere Hilfsstrafkammer eingerichtet.
Aufgrund der pandemischen Lage können die vorhandenen Säle, bezüglich der vorgeschrieben Abstandsregeln während der Sitzungen, nicht benutzt werden, um überhaupt die Hauptverhandlungen aller Strafkammer nur bezogen auf die Prioritär zu behandelnden Haftsachen abwickeln zu können.
Die seit Sommer 2021 laufenden Bemühungen, weitere Räumlichkeiten in Lübeck für Strafsäle anzumieten, waren erfolglos.
Andere Ausweichmöglichkeiten sind nicht gegeben. Der Saal, der in Itzehoe für das Stutthofverfahren angemietet wurde, kann mangels Haftzellen nicht genutzt werden, der alte Krawallsaal im OVG in Schleswig steht im Jahr 2022 wegen Umbauarbeiten nicht zur Verfügung. Ausweichmöglichkeiten in Kiel sind nicht gegeben, auch dort wird wegen der fehlenden Verhandlungsmöglichkeiten bereits ein Zelt als weiterer Verhandlungsraum aufgebaut.
Im Lübeck müssen in den nächsten Haftsachen die Hauptverhandlungen spätestens im März 2022 beginnen, da sonst wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung der Behandlung dieser Haftsachen die Gefahr droht, dass mindestens fünf Angeklagte aus der U-Haft entlassen werden.
Der Aufbau der zusätzlichen Verhandlungsräume in Lübeck muss daher bis Ende Februar 2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg/Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]