Teamentwicklungsmaßnahmen (03/PE/2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]014
Fax: [gelöscht]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Teamentwicklungsmaßnahmen (03/PE/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Durchführung von Teamentwicklungsmaßnahmen bzw. die Durchführung teambildungsunterstützender Elemente (sogenannte modulare Maßnahmen), um die Effizienz und die Zusammenarbeit in den Teams spürbar zu verbessern. Das Ob und Wie der zum Einsatz kommenden Maßnahmen für ein Team wird durch eine vom Auftragnehmer durchzuführende vorgelagerte Teamanalyse und dazugehöriger Empfehlung zum jeweils ermittelten Bedarf des Teams, von der Auftraggeberin beauftragt. Die Zuständigkeiten, Prozessablauf und die Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung im Detail dargestellt.
Die Auftraggeberin schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvereinbarung, aus der folgende Dienstleistungen konkret für die jeweiligen Teams beauftragt werden können:
1. Teamanalyse,
2. Durchführung von Teamentwicklungsmaßnahmen (ausschließlich in Präsenz)
3. Durchführung von verschiedenen modularen Maßnahmen bzw. Teamevents (in Präsenz sowie digital).
Hagen und Bergisch Gladbach
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben (geschätzte Anzahl) im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zur Anzahl, die als Kalkulationsgrundlage im Preisblatt (80) gekennzeichnet sind, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die absolute Höchstabnahmemenge in der Grundlaufzeit beträgt 50 Prozent über den Angaben der geschätzten Anzahl aus dem Preisblatt (80).
Im Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen beträgt die absolute Höchstabnahme je Verlängerung 50 Prozent über den Angaben der geschätzten Anzahl aus dem Preisblatt (80).
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag zweimalig zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2025.
Auf Grund der Besonderheit der Rahmenvereinbarung sind alle Einzelaufträge, die im Rahmen der Vertragslaufzeit beauftragt werden, abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe
insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall
der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur
Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der
Gesamtumsatz des Bieters sowie der
Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), soweit dieser Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist
("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“)
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 20120, 2021) beizufügen, in welcher
der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der
Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat
sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
1. Es ist vom Bieter ein Referenzauftrag anzugeben, bei dem er Teamentwicklungsmaßnahmen bzw. modulare Team-Kurzinterventionen möglichst im digitalen Format mit Großteams mit einer Größe ab 25 Teammitgliedern und größer erfolgreich durchgeführt hat.
2. Es sind vom Bieter zwei Referenzaufträge anzugeben, in denen Großprojekte zur Durchführung von mindestens 20 Teamentwicklungsmaßnahmen im Rahmen eines Changeprozesses mit einer Durchführungs-/ Umsetzungslaufzeit von nicht mehr als sechs Monaten erfolgreich erledigt worden sind.
>> Es müssen qualifizierte Personen für die Dienstleistung bei der Auftraggeberin zur Verfügung stehen.
> Der Auftragnehmer darf ausschließlich Personen für die Durchführung der Teamentwicklungsmaßnahmen
einsetzen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
• systemische Ausbildung als Coach, Mediator, Teamentwickler oder Berater des Berufsverbandes für Training, Beratung und Coaching, BDVT
oder eine vergleichbare Zertifizierung,
• Ausbildung „Agiler Coach“ oder „Scrum-Master“ bzw. mindestens über nachweisbare Erfahrung in der Umsetzung digitaler Methoden,
• mindestens dreijährige Berufserfahrung als Teamentwickler und in der Entwicklung von Großteams, wenn die betreffende
Teamentwicklungsmaßnahme in Teams mit einer Teamgröße über 20 Teammitgliedern durchgeführt wird sowie
• alle eingesetzten Teamentwickler beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend.
>> Der AuftragN hat zu versichern, keine Scientology−Techniken oder L. Ron Hubbard−Technologie
anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils
alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für
alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und
unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
> Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (60)
> ein Datensicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer/Bieter die bei ihm vorhandenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels
des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden
Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der
Eingabekontrolle sowie der Einhaltung
des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61))
> Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62)
> Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63)
> Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64)
> Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
> ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept gemäß Ziffer 5 der BWB.
>> Mit dem Angebot hat der Bieter ein schriftliche Kurzkonzepte zur Durchführung von
Teamentwicklungsmaßnahmen gemäß Ziffer 3.1 der Bewerbungsbedingungen,
sowie Arbeitsproben „Ablauf einer Teammaßnahme“, „Teamdiagnose“ und „Ergebnisbericht“ gemäß Ziffer 3.2
der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
>> Es ist darüberhinaus mit dem Angebot eine kurze Unternehmensdarstellung gemäß Ziffer 4 der
Bewerbungsbedingung vorzulegen.
>> Weiterhin hat der Bieter eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie
Vermögensversicherung und Versicherung gegen Datenverstoß (41) vorzulegen.
>> Außerdem ist eine Erklärung des Bieters zu vorgesehenen Projektleiters und -assistenz mit jeweiliger
Qualifikation für die Auftragserfüllung (42) vorzulegen.
>> Der Bieter hat dem Angebot die Eigenerklärung zur "Technologie von L. Ron Hubbard" (44) sowie die
Eigenerklärung zum Einsatz der Teamentwickler (43) vorzulegen.
>> Mit dem Angebot ist folgender weiterer Nachweis vorzulegen:
> Bei Aufträgen ab einer Summe von [Betrag gelöscht] Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter,
der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die
für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)
anzugeben.
Hinweis (siehe Ziffer 12 der BWB (20)):
Die Auftraggeberin behält sich einen Präsentationstermin mit den Bietern zu den drei nach der Wertung besten Angeboten auf Basis des abgegebenen Angebots vor. Der Präsentationstermin wird voraussichtlich digital per Videokonferenz durchgeführt.
In den Präsentationsgesprächen hat der Bieter in einer maximal zweistündigen Präsentation sein Konzept und Arbeitsproben gemäß Ziffer 3.1 und 3.2 vorzustellen und auf Nachfragen der Auftraggeberin zu erläutern.
Bei der Präsentation muss der vom Bieter für das Projekt vorgesehene Projektleiter und -assistenz anwesend sein und einen Teil der Präsentation übernehmen sowie für Nachfragen zur Verfügung zu stehen. Die Termine für die Präsentation werden den Bietern rechtzeitig bekanntgegeben. Nach derzeitigem Planungsstand werden diese Präsentationsgespräche im Bedarfsfall vom 28.03.2022 bis 01.04.2022 stattfinden. Für den Präsentationstermin erfolgt keine Erstattung von Aufwandsersatz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.