Rahmenvereinbarung Prüfung DGUV-V 3/4

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Beschaffung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Prüfung DGUV-V 3/4

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kreis Nordfriesland (einschl. Inseln)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:

• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen

• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und

• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.

Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

.

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

.

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:

Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

• Elektroherde

• verbaute Kühlschränke

• Klimaanlagen

• Pressen

• Stanzen

• Schweißautomaten

• Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Höchstmenge: 60.000 Prüfungen

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:

• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen

• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und

• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.

Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

.

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

.

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:

Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

• Elektroherde

• verbaute Kühlschränke

• Klimaanlagen

• Pressen

• Stanzen

• Schweißautomaten

• Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Höchstmenge: 240.000 Prüfungen

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Neumünster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:

• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen

• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und

• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.

Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

.

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

.

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:

Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

• Elektroherde

• verbaute Kühlschränke

• Klimaanlagen

• Pressen

• Stanzen

• Schweißautomaten

• Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Höchstmenge: 160.000 Prüfungen

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Kiel

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Stadt Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:

• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen

• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und

• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.

Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

.

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

.

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:

Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

• Elektroherde

• verbaute Kühlschränke

• Klimaanlagen

• Pressen

• Stanzen

• Schweißautomaten

• Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Höchstmenge: 300.000 Prüfungen

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreis Plön, Kreis Ostholstein

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kreis Plön, Kreis Ostholstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:

• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen

• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und

• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.

Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

.

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

.

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:

Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

• Elektroherde

• verbaute Kühlschränke

• Klimaanlagen

• Pressen

• Stanzen

• Schweißautomaten

• Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Höchstmenge: 120.000 Prüfungen

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum-Lauenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:

• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen

• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und

• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.

Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

.

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

.

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:

Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

• Elektroherde

• verbaute Kühlschränke

• Klimaanlagen

• Pressen

• Stanzen

• Schweißautomaten

• Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Höchstmenge: 180.000 Prüfungen

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreis Stormarn, Kreis Segeberg

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kreis Stormarn, Kreis Segeberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:

• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen

• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und

• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.

Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

.

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

.

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:

Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

• Elektroherde

• verbaute Kühlschränke

• Klimaanlagen

• Pressen

• Stanzen

• Schweißautomaten

• Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Höchstmenge: 140.000 Prüfungen

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:

• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen

• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und

• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.

Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.

.

Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.

.

Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:

Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:

• Elektroherde

• verbaute Kühlschränke

• Klimaanlagen

• Pressen

• Stanzen

• Schweißautomaten

• Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Höchstmenge: 220.000 Prüfungen

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Logistik Fuhrpark / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.05.2026) hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.

3 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.

4. Fachkundenachweis für alle Elektrofachkräfte gemäß DGUV Vorschrift 3 VDE 0105-100 und TRBS 1203 Abschnitt 3.3 (Punkt 9.1 der LB).

5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 – 2021) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe VI.3) zusätzliche Angaben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/02/2022
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/02/2022
Ortszeit: 09:00
Ort:

Kiel

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

.

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-15005000-4122.2) bis spätestens 13. Februar 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

.

Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

.

6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.

7. Ausgefülltes Preisblatt.

8. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.

9. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.

10. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.

11. Einreichung ausgefüllte Abfrage Logistik und CO2 Kompensation je Los (gem. 9.5 der Leistungsbeschreibung) im xlsx-Format.

12. Erklärung zum Umwelt- und Qualitätsmanagement (gem. 9.6 der Leistungsbeschreibung).

13. Prüfungen werden immer nach den aktuellen Normen, Vorschriften, Regelungen, Gesetzen, usw. durchgeführt (Punkt 9.2 der LB).

14. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Punkt 9.4 der LB).

.

Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

Folgende Höchstmenge wurden je Los für die gesamte Vertragslaufzeit ermittelt

Los 1 – 60.000 Prüfungen

Los 2 – 240.000 Prüfungen

Los 3 – 160.000 Prüfungen

Los 4 – 300.000 Prüfungen

Los 5 – 120.000 Prüfungen

Los 6 – 180.000 Prüfungen

Los 7 – 140.000 Prüfungen

Los 8 – 220.000 Prüfungen

.

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.

.

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2022

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