Neubau Verwaltungsgebäude in Schönkirchen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönkirchen
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungsgebäude in Schönkirchen
Generalplanung mit Planungsleistungen zu den Leistungsbildern:
- Objektplanung Gebäude, gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34, LPH 1-9, HOZ III,
- Objektplanung Freianlagen, gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39, LPH 1-9, HOZ III,
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1, § 51, LPH 1-6, HOZ III
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55, Anlagengruppen 1-6, LPH 1-9. HOZ II / I
Schönkirchen
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Baugrundstück die folgenden Baumaßnahmen durchzuführen: Neubau eines Verwaltungsgebäudes für den AZV Ostufer Kieler Förde am Betriebshof, Bürgermeister-Schade-Straße 7, 24232 Schönkirchen. Ziel ist die Realisierung eines dreistöckigen Neubaus für die Verwaltung des Verbandes, mittlerer Standard, auf dem Grundstück seines
Betriebshofes zu errichten. Der Neubau ist wirtschaftlich, nachhaltig und energetisch zu planen und soll im Betrieb und der Unterhaltung niedrige Kosten aufweisen. Wert wird auf eine gute Temperierung der Arbeitsplätze gelegt. Eine Unterkellerung ist nicht geplant. Sämtliche Räumlichkeiten in allen Geschossen sind barrierefrei zu errichten. Weiter wird Wert auf eine Umsetzung des vorliegenden Raumkonzeptes gelegt. Es ist zu beachten, dass die Belange und die Arbeit des Betriebshofes, insbesondere betreffend Fahrwege und Schleppkurven, nicht beeinträchtigt werden. Ferner ist eine zeitgemäße Lösung für die Aktenräume erwünscht.
Für das Bauvorhaben steht ein Kostenrahmen (Budget) in Höhe von EUR 1.500.000,00 netto zur Verfügung. Dieses Budget ist Grundlage für die Finanzierung und für die Entscheidung des Auftraggebers, ob und wie er das Bauvorhaben realisieren kann. Es ist für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung.
Gegenstand der Vergabe sind die Generalplanerleistungen:
- Objektplanung Gebäude, gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34, LPH 1-9, HOZ III,
- Objektplanung Freianlagen, gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39, LPH 1-9, HOZ III,
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 1, § 51, LPH 1-6, HOZ III,
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55, AG1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, LPH 1-9, HOZ II,
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55, AG2 Wärmeversorgungsanlagen, LPH 1-9, HOZ II,
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55, AG3 Lufttechnische Anlagen, LPH 1-9, HOZ II,
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55, AG4 Starkstromanlagen, LPH 1-9, HOZ II,
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55, AG5 Fernmelde- und informationstechn. Anlagen, LPH 1-9, HOZ II,
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55, AG6 Förderanlagen, LPH 1-9, HOZ I.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die vorgenannten Leistungsbilder abdecken können, und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Verwaltungsgebäude in Schönkirchen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 05.10.2021 angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolgeaufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de