Neubau Feuerwehrhaus Bad Bramstedt
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-bramstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Bad Bramstedt
Die Stadt Bad Bramstedt beabsichtigt für ihre freiwillige Feuerwehr (Hauptamtliche Wachabteilung und Löschgruppe) den Neubau eines Feuerwehrhauses. In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte im Stadtgebiet untersucht. Aufgrund der besten Eignung wurde der Standort für den Neubau in der Hamburger Straße in der Ratsversammlung beschlossen.Das für die neue Feuerwehrhaus zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Fläche von ca. 8.500 m² Das Wettbewerbsgrundstück ist derzeit mit mehreren Gebäuden bebaut. Auf den nördlichen Teilflächen befinden sich Wohnhäuser die nicht mehr genutzt werden. Die südliche Teilfläche wurde in der Vergangenheit durch ein Autohaus genutzt. Die Nutzung wurde bereits aufgegeben, die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt. Teilflächen der Flurstücke sind durch Nadelgehölze bestanden. Bei der Feuerwehr Bad Bramstedt handelt es sich um eine Freiwillige Feuerwehr welche in der Regel keine Angestellten sondern ehrenamtliche Helfer sind. Daher bekommen sie für ihre Leistung kein Endgelt. Eine Ausnahme stellen die Gerätewarte dar. Der Neubau für die Feuerwehr soll Raum für 16 Stellplätze Größe 2 zuzüglich Werkstatt- und Waschhalle sowie die erforderlichen Funktions und Nebenräume bieten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Idee und architektonische Qualität
- Einfügen in die Umgebung
- Funktionalität (Erschließung, Alltagstauglichkeit, Kommunikation, Wind- und Regenschutz)
- Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Betriebsund Folgekosten)
- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.monoarchitekten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.