Neubau Neubau KITA „Moorstücken“ Bad Bramstedt

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-bramstedt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Neubau KITA „Moorstücken“ Bad Bramstedt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bad Bramstedt beabsichtigt den Neubau einer weiteren Kindertagestätte in Bad Bramstedt.

Für den Standort „Moorstücken“ sind im Wettbewerb ein Gebäude sowie die erforderlichen

Freianlagen für eine Kindertagesstätte mit 9 Gruppen zu entwerfen.

"Südlich der Wohnbebauung Moorstücken, westlich des Brunnenweges, nordwestlich der Umgehungsstraße

B206" in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Neubaugebiet befindet sich das

Flurstück 484, auf dem die Einrichtung errichtet werden soll.

Zu planen ist eine Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von ca. 1.100 m², die langfristig ein

Betreuungsangebot für 130 Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren (Schuleintritt) in neun

inklusiven, altersgemischten Gruppen ermöglicht.

Das zu bebauende Grundstück umfasst ca. 4.000 m², die genaue Verortung des Gebäudes auf

dem Grundstück ist Teil der Entwurfsaufgabe. Für die Baumaßnahme steht ein Kostenrahmen

nach DIN 276 von 3.500.000 € Euro brutto zur Verfügung.

Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonisch qualitativ

hochwertigen Entwurfs für die KITA sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender

multifunktional nutzbarer Freiflächen.

Von der Ausloberin werden von dem Wettbewerb zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet,

die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche

Gesamtwirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende

Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

Formalleistungen

- Termingerechte Abgabe

- Leistungs- und Programmerfüllung

- Einhaltung der Grundstücksgrenzen

Städtebauliches Gesamtkonzept:

- Strukturelle Leitidee

- Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen

- Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes

- Vernetzung mit der Umgebung

Gestaltungsqualität und Funktionen:

- Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes

- Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen

- Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);

- Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);

- Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit);

- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 164-399238

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
09/02/2021
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Anzahl der beteiligten KMU: 15
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 0
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brigittehoernle.com
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stoy-architekten.de
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.aik-sh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2022

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