Neubau Neubau KITA „Moorstücken“ Bad Bramstedt
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-bramstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Neubau KITA „Moorstücken“ Bad Bramstedt
Die Stadt Bad Bramstedt beabsichtigt den Neubau einer weiteren Kindertagestätte in Bad Bramstedt.
Für den Standort „Moorstücken“ sind im Wettbewerb ein Gebäude sowie die erforderlichen
Freianlagen für eine Kindertagesstätte mit 9 Gruppen zu entwerfen.
"Südlich der Wohnbebauung Moorstücken, westlich des Brunnenweges, nordwestlich der Umgehungsstraße
B206" in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Neubaugebiet befindet sich das
Flurstück 484, auf dem die Einrichtung errichtet werden soll.
Zu planen ist eine Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von ca. 1.100 m², die langfristig ein
Betreuungsangebot für 130 Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren (Schuleintritt) in neun
inklusiven, altersgemischten Gruppen ermöglicht.
Das zu bebauende Grundstück umfasst ca. 4.000 m², die genaue Verortung des Gebäudes auf
dem Grundstück ist Teil der Entwurfsaufgabe. Für die Baumaßnahme steht ein Kostenrahmen
nach DIN 276 von 3.500.000 € Euro brutto zur Verfügung.
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonisch qualitativ
hochwertigen Entwurfs für die KITA sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender
multifunktional nutzbarer Freiflächen.
Von der Ausloberin werden von dem Wettbewerb zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet,
die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche
Gesamtwirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende
Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen
- Termingerechte Abgabe
- Leistungs- und Programmerfüllung
- Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept:
- Strukturelle Leitidee
- Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen
- Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes
- Vernetzung mit der Umgebung
Gestaltungsqualität und Funktionen:
- Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes
- Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen
- Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
- Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);
- Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit);
- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brigittehoernle.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stoy-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.