Ausschreibung über Abfallmanagementleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: AMV-2024_II
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 001-001088)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über Abfallmanagementleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg ab 2024
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist gemäß § 3 Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LAbfWG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und damit zuständig für die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Die Pflicht zur Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen hat das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (MNUL; jetzt Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung = MELUND) jedoch auf die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH ("ASF") übertragen. Der Kreis hat etwa 202.600 Einwohner, ca. 65.800 an die öffentliche Abfallentsorgung anschlusspflichtige Grundstücke und ca. 5.200 Gewerbebetriebe sowie sonstige Einrichtungen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die 1993 von ihm und einem privaten Dritten gegründete ASF ab 1994 mit der Durchführung aller dem Kreis nach § 20 KrWG obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt; ab 2009 auf Basis eines sogenannten Abfallmanagementvertrages ("AMV"). Der Kreis hält 51% der Geschäftsanteile an der ASF, 49% hält ein privater Dritter.
Die ASF hat auf Grundlage des AMV Subunternehmer mit der Durchführung der operativen Leistungen (Sammlung, Transport; Behandlung der Abfälle sowie deren weitere Entsorgung) beauftragt. Die übrigen Leistungen (z.B. Organisation, Planung, Steuerung der Abfallwirtschaft, Abrechnung und Einzug der Abfallgebühren für den Kreis, Kundenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Dienstleistungen, nachfolgend als Abfallmanagementleistungen bezeichnet) führt die ASF selbst durch, zum Teil mit Unterstützung ihres privaten Gesellschafters auf Basis eines sogenannten Servicevertrages. Grundlage hierfür ist der AMV.
Der Kreis schreibt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb die Minderheitsbeteiligung von 49% an der ASF, die weiterhin mit der Durchführung aller dem Kreis obliegenden, übertragbaren Aufgaben der Abfallwirtschaft beauftragt werden wird, mit der Maßgabe aus, dass von den Bietern
- ein Angebot auf die von der ASF weiterhin gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen sowie
- ein Angebot auf die von der ASF benötigten Service-Leistungen zur Unterstützung der von ihr gegenüber dem Kreis zu erbringenden Abfallmanagementleistungen abzugeben ist und
- die Beteiligung von 49% an der ASF zu einem durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellten Unternehmenswert vom erfolgreichen Bieter zu erwerben ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
[...] WL4. Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow- Rechnung und Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Im Falle einer Konzernzugehörigkeit behält sich der Kreis Schleswig-Flensburg vor, Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern, die der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als Tochterunternehmen eingebunden sind. [...]
[...] WL4. Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Im Falle einer Konzernzugehörigkeit behält sich der Kreis Schleswig-Flensburg vor, Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern, die der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als Tochterunternehmen eingebunden sind. [...]