Erneuerung 7 EÜ Engelsdorf - Leipzig Stötteritz Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 162-249929
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung 7 EÜ Engelsdorf - Leipzig Stötteritz
Erneuerung 7 EÜ Engelsdorf - Leipzig Stötteritz
Leipzig
Komplexe Planungsleistungen zur Erneuerung von 7 EÜ Engelsdorf - Leipzig Stötteritz
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung 7 EÜ Engelsdorf-Leipzig Stötteritz
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig
NT 12 -
AST BG-Erkundungen + Kampfmittelerkundung für BG-Aufschlüsse + Bestellung Lph 6 - Erweiterung OLA-Planung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT 12
AST BG-Erkundungen + Kampfmittelerkundung für BG-Aufschlüsse + Bestellung Lph 6 - Erweiterung OLA-Planung
Bestellung Lph 6 - Erweiterung OLA-Planung. Um die Dimensionierung und die Art der OLA-Gründungen im Bereich der Planungserweiterung Oberleitungs-, OSE- und Erdungsanlagen, Strecke 6371, km 3,450 bis km 4,131 zu beplanen, müssen die örtlichen Baugrundverhältnisse sowie die Kampfmittelbelastung im Umbaubereich untersucht werden. Für diese notwendigen Zusatzleistungen sind Mehraufwendungen für den Planer entstanden. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen.