Telemetrie-System für einen Messplatz zur metabolisch-zirkulatorischen Phänotypisierung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de/med/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bildung und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Telemetrie-System für einen Messplatz zur metabolisch-zirkulatorischen Phänotypisierung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32441000 Telemetriegeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand ist die Beschaffung eines Telemetrie-Systems für einen Messplatz zur metabolisch-zirkulatorischen Phänotypisierung / einer Anlage zur telemetrischen Erfassung physiologischer Parameter des Herstellers / Anbieters Data Sciences International zum Einsatz im MITS - Zentrum für Metabolisch-Immunologische Erkrankungen und Therapietechnologien Sachsen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand ist die Beschaffung eines Telemetrie-Systems für einen Messplatz zur metabolisch-zirkulatorischen Phänotypisierung / einer Anlage zur telemetrischen Erfassung physiologischer Parameter des Herstellers / Anbieters Data Sciences International zum Einsatz im MITS - Zentrum für Metabolisch-Immunologische Erkrankungen und Therapietechnologien Sachsen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).

Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Telemetrie-System des Unternehmens „Data Science International“ in Betracht, da ausschließlich dieses Gerät / System eine anforderungsgerechte Nutzung im MITS - Zentrum für Metabolisch-Immunologische Erkrankungen und Therapietechnologien Sachsen / beim Auftraggeber gewährleistet. Durch die Verwendung eines modernen Telemetrie-Systems sollen die Parameter EKG, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Aktivität und Glukose kontinuierlich und stressfrei an freilaufenden Mäusen (in vivo) erhoben werden.

Die folgende Grundanforderungen muss das Telemetrie-System erfüllen:

- Implantate für Kleintiere (Mäuse) geeignet zur kontinuierlichen Überwachung der 6 Parameter EKG, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Aktivität, Glukose

- drahtlose Übertragung der im Tier aufgenommenen Werte an eine Empfängerstation

- Lange Haltbarkeit der Implantate

- Biokompatibilität der Implantate

- Software zur Datenerfassung und Auswertung der oben genannten Parameter

Data Science International ist aktuell das einzige Unternehmen, das Implantate zur Glukosemessung anbieten kann. Eine Alternative hierzu gibt es nicht. Eine Messung der anderen Parameter über Implantate anderer Hersteller kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil die Datenakquisition in einer einheitlichen Softwareumgebung erfolgen muss, um die verschiedenen Parameter miteinander in Korrelation zu setzen. Des Weiteren lässt sich nur so, also bei Implantaten eines Herstellers, eine einheitliche Datenqualität (Messgenauigkeit der Werte, Aufnahme der Messpunkte je Zeiteinheit) sicherstellen, die für die Auswertung der Messergebnisse zwingend erforderlich ist. Zudem können Daten anderer Hersteller nicht in die DSI-Software Umgebung importiert werden.

Es ist somit vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet und ermöglicht ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen Telemetrie-Systems des Unternehmens „Data Science International“ die Durchführung der angestrebten Forschungsarbeiten; andernfalls wären die Forschungsvorhaben nicht durchführbar (vgl. § 14 Abs. 6 VgV). Die kontinuierliche Glukoseüberwachung sowie die kontinuierliche Überwachung der Parameter EKG, Blutdruck, Atmung, Temperatur und Aktivität mittels implantierbarer Telemetrie von DSI bietet die einzige Möglichkeit die im MITS geplanten Experimente zur Erforschung von Diabetes mellitus durchzuführen und gleichzeitig den Anforderungen an verbesserten Tierschutz gerecht zu werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Präklinischer MR-Scanner

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saint Paul
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)

Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2022

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