Abschleppen und Sicherstellen von ordnungswidrig parkenden bzw. gepfändeten Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: L-32-2021-00573
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppen und Sicherstellen von ordnungswidrig parkenden bzw. gepfändeten Fahrzeugen
Abschleppen und Sicherstellen von ordnungswidrig parkenden bzw. gepfändeten Fahrzeugen
Los 1 = Einsatzgebiete Nord und Ost
Stadtgebiet Leipzig, Postleitzahlengebiete: 04105 / 04129 / 04155 / 04157 / 04158 / 04159 / 04315 / 04318 / 04319 / 04328 / 04329 / 04347 / 04349 / 04356 / 04357
Abschleppen und Sicherstellen von ordnungswidrig parkenden bzw. gepfändeten Fahrzeugen für die Einsatzgebiete Nord und Ost mit jährlich ca. 1.474 Abschleppvorgängen (jährliche Schätzmenge). Die Rahmenvereinbarungen hat ein maximales Auftragsvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto (Höchstwert) für den gesamten Auftragszeitraum, einschließlich etwaiger Vertragsverlängerungen. Die Rahmenvereinbarung verliert unabhängig von der Laufzeit des Vertrags ihre Wirkung, wenn der finanzielle Höchstwert der Rahmenvereinbarung erreicht ist.
Eine zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr kann im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
Los 2 = Einsatzgebiete West, Süd, Zentrum und Liebertwolkwitz
Stadtgebiet Leipzig, Postleitzahlengebiete: 04103 / 04107 / 04109 / 04177 / 04178 / 04179 / 04205 / 04207 / 04209 / 04229 / 04249 / 04275 / 04277 / 04279 / 04288 / 04289 / 04299 / 04316 / 04317
Abschleppen und Sicherstellen von ordnungswidrig parkenden bzw. gepfändeten Fahrzeugen für die Einsatzgebiete West, Süd, Zentrum und Liebertwolkwitz mit jährlich ca. 2.678 Abschleppvorgängen (jährliche Schätzmenge). Die Rahmenvereinbarungen hat ein maximales Auftragsvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto (Höchstwert) für den gesamten Auftragszeitraum, einschließlich etwaiger Vertragsverlängerungen. Die Rahmenvereinbarung verliert unabhängig von der Laufzeit des Vertrags ihre Wirkung, wenn der finanzielle Höchstwert der Rahmenvereinbarung erreicht ist.
Eine zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr kann im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17ca2c73260-715dc33774d694b2
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17ca2c73260-715dc33774d694b2
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-17ca2c73260-715dc33774d694b2
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle unter III.1) der Bekanntmachung geforderten Nachweise bzw. Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).