0166 Nachtrag 17 Zusätzliche Planungen 1220 (Neumünster - Kiel) Referenznummer der Bekanntmachung: 0166
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
0166 Nachtrag 17 Zusätzliche Planungen 1220 (Neumünster - Kiel)
Geschwindigkeitserhöhung in Schleswig-Holstein Paket 2
Mittels Fahrzeitverkürzungen können bestehende Fahrplankonzepte optimiert werden. Einerseits können
Fahrzeitreduzierungen erreicht werden, andererseits werden bessere Anschlüsse und zusätzliche Haltepunkte,
welche weitere Fahrgastpotentiale erschließen, möglich.
Die NAH.SH hat in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG schleswigholsteinweit Bereiche im Streckennetz
identifiziert, welche voraussichtlich bei vergleichsweise geringem Aufwand eine Geschwindigkeitserhöhung
ermöglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll so weit wie möglich im Rahmen von planmäßigen
Geschwindigkeitserhöhungen erfolgen, um Synergieeffekte zu nutzen. Mittels Fahrzeitverkürzungen können
bestehende Fahrplankonzepte optimiert werden. Einerseits können Fahrzeitreduzierungen erreicht werden,
andererseits werden bessere Anschlüsse und zusätzliche Haltepunkte, welche weitere Fahrgastpotentiale
erschließen, möglich.
Die NAH.SH hat in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG schleswigholsteinweit Bereiche im Streckennetz
identifiziert, welche voraussichtlich bei vergleichsweise geringem Aufwand eine Geschwindigkeitserhöhung
ermöglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll so weit wie möglich im Rahmen von planmäßigen
Geschwindigkeitserhöhungen erfolgen, um Synergieeffekte zu nutzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Geschwindigkeitserhöhung in Schleswig-Holstein Paket 2
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dieser Vergabevermerk behandelt einen Nachtrag zum Vertrag „Geschwindigkeitserhöhung in Schleswig-Holstein Paket 2 Los 1“ (GESH2-L1), welcher notwendig geworden ist, da die NAH.SH ihre Anforderungen in der Leistungsbeschreibung zum Vertrag GESH2-L1 nach Vertragsschluss geändert hat.
Im Rahmen der Planungsbeschleunigung wurde der Planfall 2030 (PF2030) als wegweisendes Fahrplankonzept für den Nahverkehr in Schleswig-Holstein (SH) erstellt. Auf Grundlage dessen wurde das gesamte Streckennetz in SH betrachtet, um Streckenabschnitte zu identifizieren, an welchen Geschwindigkeitspotentiale gehoben werden können, um den PF2030 fahren zu können.
Hier wird die Beschleunigung der Strecke 1220 zwischen Neumünster und Kiel betrachtet. In diesem Rahmen sind insbesondere im Bereich Kiel - Meimersdorf umfangreichere Anpassungen nötig, um bis kurz vor den Hauptbahnhof Kiel mit 160 km/h fahren zu können.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ein Hindernis bei der Geschwindigkeitserhöhung ist eine Weichenverbindung in einer Rechtskurve nordwestlich von Kiel - Meimersdorf. Die Überhöhung (Gleisquerneigung) ist im Weichenbereich auf 100 mm begrenzt, was wiederum die zulässige Geschwindigkeit begrenzt. Um hier den Geschwindigkeitseinbruch zu beseitigen und durchgehend 160 km/h fahren zu können, soll die Weichenverbindung (W1 und W2 in km 99,913) in die dem Bogen vorausgehende Gerade verschoben werden. Dies hat mehrere Vorteile, da nicht nur die Geschwindigkeit in dem darauf folgenden Bogen angehoben werden kann, sondern auch, dass Weichen einfacher Bauart (keine Bogenweichen) verbaut werden können, welche in der Instandhaltung sehr viel einfacher sind (größerer Ersatzteilbestand).
Es handelt sich hier um Anforderungen, welche sich im Projektverlauf ergeben haben, da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung noch nicht ausreichend Informationen vorhanden waren, um die hier beschriebene Änderungen (Verschiebung einer Weichenverbindung > 5m, Ausschwenkung der Gleislage > 50cm aus der Bestandsgleislage und Anhebung der Geschwindigkeit in dem hier betrachteten Abschnitt) abzusehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist hier nicht möglich, da die gebundene Auftragnehmerin (DB Engineering & Consulting, weiter als DB E&C) schon mit der Optimierung des Streckenabschnitts betraut ist. Es ist nicht vorstellbar, nur die Weichenverschiebung, die Trassierungsänderungen > 50 cm und die Trassierungsanpassung aufgrund der an-gehobenen Geschwindigkeit an eine andere Auftragnehmerin zu vergeben. Die Aufgabe der Trassierungsänderung kann nur zusammenhängend gelöst werden.