Neubau der Mittelbrücke Wyk auf Föhr Referenznummer der Bekanntmachung: LPW/G/2.3/90
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hafen-wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bi-medien.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hafen-wyk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Mittelbrücke Wyk auf Föhr
Der Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr vergibt einen Auftrag zum Neubau der Seebrücke „Mittelbrücke“ in Wyk auf Föhr. Die derzeitige „Mittelbrücke“ ist mit einer Länge von 116 m die größte der 3 Seebrücken in Wyk auf Föhr. Der Auftraggeber baut diese Mittelbrücke zurück und will sie durch einen attraktiveren Neubau mit einem geknickten Brückenverlauf und einem großen Brückenkopf ersetzen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Bauauftrag für den Neubau der Mittelbrücke an einen Generalbauunternehmer. Der Abriss der Mittelbrücke ist dagegen nicht Gegenstand der Ausschreibung.
25938 Wyk auf Föhr
Die neue Mittelbrücke in Wyk auf Föhr wird als tiefgegründete Stahlkonstruktion geplant. Die Gründungspfähle (max. Durchmesser 0,762 m, Länge bis zu 19 m) tragen in einem Abstand von 10 m den Brückenoberbau als Stahlrahmenkonstruktion. Die Brückenfelder werden als vorgefertigte verzinkte Stahlrahmenkonstruktion geplant. In einem geknickten Grundlayout verläuft die neue Mittelbrücke auf dem Höhenniveau NHN + 5 m in einer Breite von 4 m. An den beiden Brückenknicken sind eine Spiellandschaft und eine Meereslounge geplant.
Der Brückenkopf in den Abmessungen 25 m x 45 m bestehend aus Jochbalken und Tragkonstruktionselementen verfügt in zwei unterschiedlichen Ebenen über eine Laufebene auf NHN + 5 m und eine Stufenanlage mit Badeplattform auf dem Niveau NHN + 2,3 m (entspricht MThw + 1 m), die auch über einen barrierefreien Zugang erreicht werden kann. Seeseitig besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Schiffsanlegers. Landseitig wird der Brückenzugang aufgeweitet und an den vorhandenen Platz angeschlossen.
Über weitere zwei Treppenanlagen ist der Zugang zur Mittelbrücke im Bereich der Spiellandschaft und der Badeplattform gewährleistet.
Der Gehbelag wird aus vorgefertigten Holzelementen (Längsbalken und Bohlenbelag) bestehen, die mit Bolzenverbindungen an der Stahlrahmenkonstruktion gehalten werden.
Das Geländer wird als Holz/Stahl-Konstruktion geplant und mit Laschenverbindungen an den Randträgern befestigt. Die LED-Beleuchtung befindet sich in dem Holzhandlauf.
Vom Auftragnehmer auszuführende Gewerke sind insbesondere Gründungsarbeiten, Brückenbau aus Stahl, Holz und GFK, Meereslounge, Spielgerät und Rampen sowie die Technische Ausrüstung (LED-Beleuchtung und Kraftstrom). Der Auftragnehmer hat bei seiner Planung der Bauleistungen und seiner Kalkulation folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
- Die Insellage und Transportwege für Bauteile, Material und Baugeräte,
- tidebedingte Wasserstände und Seegangsbedingungen,
- Tourismus.
Weitergehende Informationen zu den Bauleistungen sind dem zusammenfassenden Leistungsverzeichnis („TNW_Mengen-Zusammenstellung“) und dem Lageplan zu entnehmen, die auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten sind.
Keine Beschränkung vorgesehen
Der Bauauftrag wurde bereits mit Bekanntmachung vom 27.10.2021 ausgeschrieben (2021/S 209-546021). Dieses Vergabeverfahren hat der Auftraggeber aufgehoben, weil keine geeigneten Teilnahmeanträge eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Keine Ausschlussgründe:
— Straftaten nach § 6e Abs. 1 bis 3 EU VOB/A;
— Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. § 6e Abs. 4 VOB/A;
— Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A;
— Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (soweit erforderlich).
Die Nachweise können durch eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden, die unter dem oben genannten Link bei den Vergabeunterlagen abrufbar ist.
1. Mindestjahresumsatz von 4 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und ebenfalls mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden.
3. Positive Bankerklärung zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage..
1. Mindestjahresumsatz von 4 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und ebenfalls mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden.
3. Positive Bankerklärung zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage.
Der Nachweis zu Nr. 1 kann durch eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden, die unter dem oben genannten Link bei den Vergabeunterlagen abrufbar ist. Für die Betriebshaftpflichtversicherung und die Bankerklärung sind Nachweise vorzulegen. Falls eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der erforderlichen Deckungssummen noch nicht vorliegt, ist eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers ausreichend, die Deckungssumme im Falle der Auftragserteilung entsprechend zu erhöhen.
1. Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen bei Neu- oder Ersatzneubauten von Seebrücken oder vergleichbarer Bauwerke. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als 15 Jahren abgeschlossen worden sein und müssen einen Auftragswert von zumindest 0,5 Mio. Euro (netto) gehabt haben. Bauwerke sind mit Seebrücken vergleichbar, wenn die Bauleistungen Tiefgründungen (z.B. Pfähle oder Spundwände) im Wasser umfassten und im Küstenbereich (einschließlich Seehäfen) stattfanden. Zu bezeichnen sind die Leistung mit Projektbeschreibung, der Auftragswert, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber.
2. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Arbeitskräfte.
3. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Geräte und der weiteren erforderlichen
technischen Ausrüstung..
1. Mindestens zwei Referenzprojekte nach Nr. 1.
2. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Arbeitskräfte.
3. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Geräte und der weiteren erforderlichen
technischen Ausrüstung.
Der Nachweis zu den Referenzen kann durch die Abgabe der vorgegebenen Referenzliste mit Projektbeschreibung geführt werden. Der Nachweis zu den Anforderungen nach den Nr. 2 und 3 kann durch eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden. Die entsprechenden Vordrucke sind unter dem oben genannten Link bei den Vergabeunterlagen abrufbar.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von [Betrag gelöscht] EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die für den Neubau der Mittelbrücke erforderlichen Genehmigungen (u.a. wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung) noch nicht vorliegen. Im Zuge der Vorplanung wurde die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens jedoch grundsätzlich geprüft und bestätigt.
Zudem weist der Auftraggeber darauf hin, dass das Vorhaben durch öffentliche Fördermittel gefördert wird.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Genehmigungen und der Fördermittelbescheid rechtzeitig, also spätestens zur Zuschlagserteilung vorliegen. Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn hat der Fördermittelgeber jedenfalls zugestimmt. Sollten sich aufgrund der Genehmigungs- oder Fördermittellage zeitliche Verzögerungen ergeben, wird der Aufraggeber die Bewerber rechtzeitig informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens
bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.