Projektsteuerung Sanierung Sportbad St. Lorenz Referenznummer der Bekanntmachung: 01026-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23556
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebecker-schwimmbaeder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Sanierung Sportbad St. Lorenz
Die Auftraggeberin ist ein Eigenbetrieb der Hansestadt Lübeck, der die Schwimmbäder in Lübeck betreibt. Eines der Bäder, das Sportbad St. Lorenz, ist sanierungsbedürftig. Die Entwurfsplanung wurde auf Beschluss der Bürgerschaft der Stadt Lübeck erstellt und dem Hauptausschuss vorgestellt. Es wurde entschieden, eine Modernisierung und Erweiterung in dem darin vorgeschlagenen Umfang umzusetzen. Die Planungsleistungen sind beauftragt. Zusätzlich soll ein Projektsteuerer für die Steuerung während der Leistungsphasen 5-9 (HOAI) beauftragt werden.
Die Maßnahme umfasst die Modernisierung des Daches und des Innenbereichs des Sportbades entsprechend den aktuellen Anforderungen. Dies umfasst auch den Anbau eines Bereichs, in dem ein Kursbecken mit Hubboden vorgesehen ist und die Ergänzung eines Familienbereichs mit Kleinkindbecken und Spraypark in der vorhandenen Gebäudehülle. Ebenfalls soll im Rahmen der Modernisierung die gesamte Gebäudetechnik erneuert werden. Ziel ist die Entstehung eines funktionalen, wirtschaftlichen und aus ökologischer Sicht hochwertigen Gebäudekomplexes, der durch die Synergieeffekte an dem Standort eine sinnvolle Lösung bietet.
Sportbad St. Lorenz Ziegelstr. 152 23556 Lübeck
Die Auftraggeberin ist ein Eigenbetrieb der Hansestadt Lübeck, der die Schwimmbäder in Lübeck betreibt. Eines der Bäder, das Sportbad St. Lorenz, ist sanierungsbedürftig. Die Entwurfsplanung wurde auf Beschluss der Bürgerschaft der Stadt Lübeck erstellt und dem Hauptausschuss vorgestellt. Es wurde entschieden, eine Modernisierung und Erweiterung in dem darin vorgeschlagenen Umfang umzusetzen. Die Planungsleistungen sind beauftragt. Zusätzlich soll ein Projektsteuerer für die Steuerung während der Leistungsphasen 5-9 (HOAI) beauftragt werden.
Die Maßnahme umfasst die Modernisierung des Daches und des Innenbereichs des Sportbades entsprechend den aktuellen Anforderungen. Dies umfasst auch den Anbau eines Bereichs, in dem ein Kursbecken mit Hubboden vorgesehen ist und die Ergänzung eines Familienbereichs mit Kleinkindbecken und Spraypark in der vorhandenen Gebäudehülle. Ebenfalls soll im Rahmen der Modernisierung die gesamte Gebäudetechnik erneuert werden. Ziel ist die Entstehung eines funktionalen, wirtschaftlichen und aus ökologischer Sicht hochwertigen Gebäudekomplexes, der durch die Synergieeffekte an dem Standort eine sinnvolle Lösung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen Sanierung Sportbad St. Lorenz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRKCQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html