Fahrgestell GW-L1 Referenznummer der Bekanntmachung: FgGW-L1 SG
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groitzsch
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.groitzsch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgestell GW-L1
Lieferung eines Fahrgestelles zum Aufbau eines Feuerwehrgerätewagens-Logistik 1
Groitzsch, DE
Lieferung des Fahrgestelles an den Aufbauhersteller
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vorbemerkungen im LV
siehe Vorbemerkungen im LV
siehe Vorbemerkungen im LV
siehe Vorbemerkungen im LV
siehe Vorbemerkungen im LV
siehe Vorbemerkungen im LV
Abschnitt IV: Verfahren
Andreas Dietze, Kommunal- und Unternehmensberatung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabefrist wird auf 15 Tage verkürzt, da das Fahrgestell schon einmal als Los 1 der o. g. Bekanntmachung ausgeschrieben war und aufgehoben werden musste. Es ist notwendig, das Fahrgestell zur Verfollständigung des Aufbaues des fahrzeuges zeitnah zu vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus derBekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristfür die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oderbleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einenAntrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DienststelleLeipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw.eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.