Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 10 - Ökologische Baubegleitung für den BA 4 – Zschampert und Zschampert Süd Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_173_Los10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.funke-mb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lebendige Luppe – Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader, Los 10 - Ökologische Baubegleitung für den BA 4 – Zschampert und Zschampert Süd
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig beabsichtigt die Vergabe der ökologischen Baubegleitung zum Projekt „Lebendige Luppe“ Bauabschnitt 4 - Zschampert. Das Projekt „Lebendige Luppe“ ist eines der derzeit bedeutendsten Naturschutzprojekte in Deutschland. Es wird im Wesentlichen vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie ergänzend von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) gefördert.
Das Projekt greift die Idee auf, die nachhaltige Entwicklung des Auenwaldes im Nordwesten der Stadt Leipzig zu unterstützen, maßgebende Fließgewässer zu revitalisieren, den auentypischen Wasserhaushalt zu stabilisieren, damit die daran gekoppelten typischen Biotop- und Habitatstrukturen gesichert und entwickelt werden können.
Das Projektgebiet befindet sich südlich der Neuen Luppe vom Elsterbecken/Kleine Luppe bis zur Luppe an der BAB 9.
Ein wesentlicher Bestandteil des Projektes ist dabei die bauliche Umsetzung der Revitalisierung des Zschampert und der Rückverlegung in sein historisches Gewässerbett.
Durch den Auftraggeber werden derzeit 5 verschiedene Baubegleitungen zum Bauabschnitt 4 - Zschampert ausgeschrieben:
- LOS 10 – ökologische Baubegleitung
- LOS 11 – örtliche Bauüberwachung Gewässerbau und kleinerer Bauwerke
- LOS 12 – örtliche Bauüberwachung Brückenbauwerke
- LOS 13 – Bauoberleitung und SiGeKo
- LOS 14 – bodenkundliche Baubegleitung
Bei entsprechender Qualifikation und Eignungs ist eine gekoppelte Vergabe von verschiedenen Baubegleitungen möglich. Ausgenommen sind die ökologische und bodenkundliche Baubegleitung, welche nur untereinander kombiniert werden dürfen. Eine Kombination von LOS 10/LOS 14 mit den anderen Losen ist nicht möglich, denn beide Lose dienen der naturschutzfachlichen Überprüfung und Begleitung der Baumaßnahmen. Hierfür wird eine gewisse Unabhängigkeit der Baubegleiter seitens der Behörden und Naturschutzverbände gefordert.
Mit dieser Ausschreibung wird um Bewerbungen zur ökologischen Baubegleitung (Los 10) gebeten.
Leipzig, DE
Es ist beabsichtigt, die folgenden Leistungen zu vergeben:
Ökologische Baubegleitung für den BA 4 – Zschampert und Zschampert Süd
Optionale Leistungen:
- Abschnitt 4F und Bauwerk F1: 1 Woche Bauzeitverlängerung der Hauptbaumaßnahme (entsprechend der Leistungen im LV)
- Abschnitt BA4 und alle weiteren Bauwerke: 1 Woche Bauzeitverlängerung der Hauptbaumaßnahme (entsprechend der Leistungen im LV)
- Alle Abschnitte: Teilnahme an zusätzlichen Terminen, welche nicht im Leistungsverzeichnis mit aufgeführt sind (Kalkulationshinweis sind 8h/Termin, inkl. Vor- und Nachbereitungszeit, Reisezeiten und Reisekosten werden nicht gesondert vergütet)
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Das Formblatt zu Los 10 „Angebot, Eignungsnachweise und Hinweise zur Wertung“, die Honorarkalkulationstabelle, sowie der Vertragsentwurf mit seinen Anlagen zur Leistungsbeschreibung und Formblättern sind auszufüllen. Das Formblatt zu Los 10 „Angebot, Eignungsnachweise und Hinweise zur Wertung“ ist mit den entsprechenden Anlagen (Eignungsnachweise, Honorarangebot, Beschreibung Projektabwicklung) als Angebot fristgerecht über eVergabe.de einzureichen.
Diese Unterlagen und Bestandspläne sowie ggf. die Antworten auf Bieterfragen werden unter www.evergabe/unterlagen (Referenznummer: "FMB_173_Los10“) eingestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung einer Berufsbezeichnung auf Basis Ihrer abgeschlossenen Ausbildung auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaften, Biologie, Landschafts- oder Umweltplanung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer Berufsbezeichnung auf Basis der abgeschlossenen Ausbildung auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaften, Biologie, Landschafts- oder Umweltplanung berechtigt ist.
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen:
a) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bietergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen.
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind.
d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen.
f) Angabe der mittleren Anzahl an Personen mit Hochschulabschluß in den Jahren (2019 bis 2021).
g) Angabe, ob es sich beim Bieter um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union handelt.
h) ausgefülltes Formblatt zu Los 10 „Angebot“, die Unterlage ist als Download beziehbar unter www.evergabe-online.de (Referenznummer: „FMB_173_Los10“)
- Vollständig ausgefülltes Formblatt Los 10 „Angebot“,
- Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2.
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 vorliegen.
- Nachweis einer Berufszulassung
- Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bieters beträgt aktuell mindestens 2 Personen mit Hochschulabschluß.
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter eine Büroreferenz zur ökologischen Baubegleitung (A) und 3 Mitarbeiter zur ökologischen Baubegleitung (B).
A) Büroreferenz:
Es ist mindestens ein Referenzprojekt zur Ökologische Baubegleitung nachzuweisen.
Die Mindestanforderungen an die Büroreferenz ist unten in den Mindeststandards beschrieben.
B) Projektteam:
Das Team muss aus mindestens 3 Personen (2 Bearbeiter + 1 Vertretung) bestehen.
Die Büroreferenz kann bei entsprechender Eignung auch als persönliches Referenzprojekt angegeben werden.
Der Bieter muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A) Mindestanforderung an die Büroreferenz:
- Es handelt sich bei dem Referenzprojekt um die Ökologische Baubegleitung in einem FFH-Gebiet.
- Die Baubegleitung erfolgte im Zeitraum von 01.01.2016 bis zum Fristende der Angebotsabgabe.
B) Mindestanforderung an das Projektteam:
B.1. Allgemeine Forderungen:
- Vorlage des Nachweises eines abgeschlossenen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums im Bereich Biologie, Landschaftsplanung, Ökologie oder Umweltplanung,
- Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der ökologischen Baubegleitung in FFH-Gebieten oder Auenlandschaften,
- Vorlage eines Lebenslaufes,
- Nachweis einer geeigneten persönlichen Referenz.
B.2. Anforderung an Referenz Ökologische Bauüberwachung in Auenlandschaften Mitarbeiter 1:
Entlang von naturnahen Flüssen oder Bächen liegen natürliche Überflutungsflächen, die sogenannten Auen. Diese Niederungen sind geprägt von abwechselnd hohen Wasserständen mit Niedrigwasser-Phasen. Also Landschaften die somit deutlich vom naturnahen Fluss und seinem Wassersystem geprägt sind. Saisonal variierende Grundwasserspiegel in Verbindung mit Hochwasserereignissen schaffen ein einzigartiges Ökosystem, wo Sedimenteintrag, -ab- und um-lagerungen möglich sind und besonders wertvolle Bodenlandschaften wie Auegley und Niedermoortorf zu finden sind. Diese sensiblen Bodenlandschaften haben spezielle Schutzanforderungen bei Baumaßnahmen und unterliegen besonderen naturschutz- und abfallrechtlichen Regelungen. Polderlandschaften, welche in regelmäßigen Abständen (unterjährige Hochwasserereignisse, mindestens jedoch 5-jährige Hochwasserereignisse) geflutet werden, zählen ebenfalls bei dieser Ausschreibung zum System wassergeprägter Überflutungslandschaften und dürfen als Referenzprojekte mit angegeben werden.
B.3. Anforderung an Referenz Ökologische Baubegleitung in FFH – Gebieten oder Auenlandschaften Mitarbeiter 2: Siehe Definition B.2. Mitarbeiter 1
Die Leistungen sind allen natürlichen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die zur Führung einer Berufsbezeichnung auf Basis Ihrer abgeschlossenen Ausbildung auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaften, Biologie, Landschafts- oder Umweltplanung berechtigt sind bzw. über einen anderen Nachweis der Qualifikation gemäß Abschnitt III.1.1 verfügen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährl. Deckung von min. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und für Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt keine öffentliche Submission.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Downloadbereich befinden sich die folgenden Ausschreibungsunterlagen, die ausgefüllt mit Anlagen als Angebot einzureichen sind:
- Datei: „P173_Los 10_Angebot“;
- komplettes ausgefülltes Vertragspaket inkl. Honorarkalkulationsblatt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).