Planung der Technischen Ausrüstung (TGA) für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem Campus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld Referenznummer der Bekanntmachung: TS-CT037937
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Ausrüstung (TGA) für den Neubau des Visitor and Conference Center auf dem Campus der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Derzeit plant XFEL den Bau eines Visitor and Conference Center. Das Visitor and Conference Center soll einer breiten Öffentlichkeit Einblick in die Forschung am European XFEL geben. Geplant ist eine etwa 500 Quadratmeter große interaktive Ausstellung, die die Funktionsweise des Röntgenlasers und seine wissenschaftlichen Anwendungen für Gäste erfahrbar macht. Ein Zusammenspiel aus Filmen, Rauminszenierung, Hands-on- und Originalexponaten sowie Virtual Reality-Elementen soll ein kurzweiliges und einzigartiges Besuchererlebnis schaffen. Führungen und Vorträge gehören ebenfalls zum Konzept. Hinzu kommen Schülerlabor und Experimentierfläche, ein Kino, Sonderausstellungsflächen sowie ein Konferenzbereich für allgemein zugängliche Veranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung der Technischen Ausrüstung für das Visitor and Conference Center.
Holzkoppel 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg
XFEL hat bereits einen Objektplaner ausgewählt, der dieselben wie die hier ausgeschriebenen Leistungsphasen für seinen Bereich erbringt. Der Planungsstand entspricht etwa der Leistungsphase 2. Auch ein Ausstellungsplaner sowie ein Tragwerksplaner sind bereits beauftragt.
Die Technikräume sollen im EG des Visitor und Conference Center untergebracht werden. Die Schnittstelle zwischen TGA-Planung und Infrastrukturplanung für die Mediengrundleitungen Wasser, Regenwasser, Schmutzwasser, Datennetz, Nahwärme, Strom und Ersatzstrom liegt in der Regel bei 3 m außerhalb des Gebäudes (Anbindung bei Gerüststellung noch möglich). Bei Daten und Stromversorgungen wird die Schnittstelle über Leerrohre sichergestellt. Folgende Leistungen in den Leistungsphasen 2 bis 7 (LPh 4 nur teilweise) sind zu planen:
- Dachentwässerung
- Lüftungsanlagen / Klimatisierung- Wärmeversorgungsanlagen
- Trinkwasserversorgung
- Starkstromanlagen
- Erdung und Blitzschutz
- Brandschutz
- Fernmelde- und Informationsanlagen
- Gebäudeautomation
- Förderanlagen / Aufzugsanlage
Der Planungsprozess für die Baumaßnahme soll in einem 3D-Modell zusammen mit den Fachplanern und der Objektplanung durchgeführt werden.
Der Planungsprozess für die Baumaßnahme soll folgendermaßen ablaufen bzw. wird hiermit vorgegeben:
- Arbeiten in einem 3D-Modell Fachmodell (Architektur, Tragwerk, TGA)
- Austausch von IFC-Daten der Planer untereinander
- Fortführen der Planung bis zum einem Level of Geometry analog LOD 200
- Eine vollständige Umsetzung der Maßnahme in einer BIM-Arbeitswelt mit einer auf-traggeberseitigen Datenaustausch- und Kommunikationsplattform und die Festlegung und Dokumentation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem BCF-System erfolgt zunächst nicht.
- Zwingend vorgeschrieben ist jedoch das Arbeiten in einem 3D-Modell und die Abstimmung innerhalb der Fachdisziplinen anhand der Fachmodelle.
- Ein BIM-Koordiniator muss im Rahmen des Projekts nicht beschäftigt werden.
Zusätzlich soll die Übergabe der IFC Daten als seperater Pauschalpreis im Angebot mit abgegeben werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 bis 7 (erste Stufe), wobei die Leistungsphase 4 nur in Teilen beauftragt wird. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit der optional ausgeschriebenen Leistungsphase 8 (zweite Stufe) wird nicht begründet. Die Leistungsphase 9 ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22391
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der geschätzte Auftragswert lag über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,00.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.