Oper Leipzig - Modernisierung der Steuerung der Obermaschinerie und der Inspizientenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P178
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oper-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oper Leipzig - Modernisierung der Steuerung der Obermaschinerie und der Inspizientenanlage
Die Steuerung der Obermaschinerie der Oper Leipzig wurde in den Jahren 1999-2001 vollständig erneuert und ist seither in Betrieb. Bedingt durch die langjährige Nutzung häuften sich in den letzten Jahren die Ausfälle von Komponenten der Steuerung, die nach über 15 Jahren nicht mehr produziert werden und die auf dem Markt auch nicht mehr zu beschaffen sind. Mit der Erneuerung der Steuerung sind geltende Sicherheitsstandards (SIL 3) umzusetzen. Aufbauend auf einer bestehenden Vorplanung sind die Planungsleistungen ab LP 3 Entwurfsplanung fortzuführen. Die Planungsleistungen werden im Los 1 beschrieben.
Als Los 2 wurde die Modernisierung der Inspizientenanlage der Oper Leipzig ausgeschrieben. Zum Planungsumfang gehört u.a. die Erneuerung des Inspizientenpultes, die Bühnenrufanlage, die Mithöranlage, die Lichtzeichenanlage, eine Intercomanlage, die Videoanlage einschl. Rückbau bestehender Anlagen und Neuinstallation und Netzverteilung. Auch zum Los 2 sind auf einer bestehenden Vorplanung die Planungsleistungen ab LP 3 Entwurfsplanung fortzuführen.
Die Bauleistungen sind so zu planen, dass diese in einer 12 Wochen langen Sommerspielpause in 2023 durchgeführt und in Betrieb genommen werden können.
Die Baukosten (KG 400) wurden zum Los 1 in der Vorplanung mit 2,17 Mio. Euro brutto angegeben und zum Los 2 in Höhe von 2 Mio. Euro brutto.
Hier wird über die erfolgte Vergabe der Planungsleistungen informiert.
Teilmodernisierung der Obermaschinerie
Leipzig, DE
Es wurden die Grundleistungen zur Planung der Steuerung der Obermaschinerie gemäß HOAI § 55 für die Leistungsphasen 3 vergeben.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen zur Technischen Ausrüstung bis zur LP 9.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Modernisierung Inspizientenanlage
Leipzig, DE
Es wurden die Grundleistungen zur Modernisierung der Inspizientenanlage gemäß HOAI § 55 für die Leistungsphase 3 vergeben.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen zur Technischen Ausrüstung bis zur LP 9.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilmodernisierung der Obermaschinerie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung Inspizientenanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de