Ausbauprogramm Bike+Ride-Anlagen in Schleswig-Holstein Referenznummer der Bekanntmachung: 0125
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbauprogramm Bike+Ride-Anlagen in Schleswig-Holstein
Die NAH.SH GmbH führt für das Vorhaben „Ausbauprogramm Bike+Ride-Anlagen in Schleswig-Holstein“ eine öffentliche Ausschreibung durch. Es soll
ein Rahmenvertrag für die Planung, Herstellung, Montage und Betrieb eines Zugangssystems (Inkl. Buchungsplattform) abgeschlossen werden.
24103 Kiel
An vielen Stationen in Schleswig-Holstein gibt es zu wenige oder unzureichende Fahrradabstellmöglichkeiten. Zur Verbesserung der Situation entwickelte die NAH.SH seit 2015 das B+R-Programm. Wichtiger Bestandteil des Programms ist ein B+R-Modulsystem im NAH.SH-Design und ein landesweit einheitliches Zugangssystem.
Die NAH.SH GmbH plant daher den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Planung, Herstellung, Montage und Betrieb eines Zugangssystems. Die B+R-Anlagen sollen über einen modernen, elektronischen Zugang erreichbar sein. Über eine zentrale online Buchungsplattform sollen Nutzer einen Stellplatz mieten und bezahlen.
Einige Kommunen haben bereits Interesse aneinem entsprechendem Zugangssystem gezeigt. Diese
Standorte liegen der vorliegenden Ausschreibung zu Grunde. Während der Laufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können weitere Kommunen ein Schließsystem aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Deren Anzahl ist noch nicht bekannt und
kann noch nicht festgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung, Herstellung, Montage und Betrieb eines Zugangssystems
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten
(§ 161 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html