European XFEL GmbH - Neubau Bürogebäude XHO - Brandmeldeanlage

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.xfel.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

European XFEL GmbH - Neubau Bürogebäude XHO - Brandmeldeanlage

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH baut den Europäischen Röntgenlaser XFEL auf den Betriebsgeländen (BG) Bahrenfeld, Osdorfer Born und Schenefeld. Auf dem Betriebsgelände in Schenefeld soll ein neues Bürogebäude XHO mit ca. 200 Arbeitsplätzen errichtet werden. Das Gebäude ist 3-geschossig + Unterkellerung und hat Außenmaße von ca. L x B x H von 62,0 x 14,5 x 15,5 m. Der Rohbau erfolgt hauptsächlich als Stahlbetonkonstruktion.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

European XFEL GmbH Holzkoppel 4 22869 Schenefeld bei Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für das Gewerk Brandmeldeanlagen (KG456), sind folgende Leistungen enthalten:

- Brandmeldezentrale als Standschrank

- Laufkarten - 60 Stück

- Signalgeber – 8 Stück

- Blitzleuchten – 2 Stück

- Manuelle Brandmelder – 18 Stück

- Optische Raumelder – 61 Stück

- Lüftungskanalmelder – 4 Stück

- Brandmeldeleitung – 1300 m

- Installationsrohr – 150 m

- Kernbohrungen – 12 Stück

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebenerechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist (VHB-Formblatt 234).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 196-507102
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: XF.TS.217.0039
Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Bürogebäude XHO, Erstellung der Brandmeldeanlage

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oststeinbek/Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen,ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;

2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 10 Tage vor Angebotsöffnung über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;

3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;

4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind– soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;

5) Eine Ortsbesichtigung ist möglich und bei der o.g. Kontaktstelle anzufragen. Die Ortsbesichtigung ist jedoch nicht verpflichtend;

6) Der im Verfahren ausgewählte Auftragnehmer hat Sicherheiten in Form von einer Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421) und einer Mängelansprüchebürgschaft (Formblatt 422) zu stellen;

7) Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter kann während der Wartefrist (§ 134 GWB) die Urkalkulation abgefordert werden. Diese ist postalisch zu übermitteln. Der Zuschlag kann erst nach Eingang der Urkalkulation erteilt werden;

8) XFEL wird bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gemäß § 16a EU VOB/A auffordern, Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung).

9) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:

— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),

— ausgefülltes Leistungsverzeichnis (GAEB),

— Formblatt 217 — Formblatt 221/222 (Angaben zur Preisermittlung),

— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, sofern nicht präqualifiziert),

— Nachweise gemäß Formblatt 124, sofern nicht präqualifiziert Die Formblätter 234 (Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) und 235 (Verzeichnis der Nachunternehmer) sind nur einzureichen, sofern einschlägig.

Die Formblätter 444 (3 Referenzbescheinigungen), 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) und 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter undBewerber kommt es nicht an,

— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2022

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