Digitale Tafeln, Notebooks und Apple iPads Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Tafeln, Notebooks und Apple iPads
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Digitalen Tafeln, Notebooks und Apple iPad´s, welche an der Carus Akademie des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden (UKD / Auftraggeber) zum Einsatz kommen sollen.
Digitale Tafeln
Der Aufstellungs- / Betriebsort bzw. die Verwendungsstelle für die Geräte / Produkte befindet sich auf dem Gelände / Campus des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, Carus Akademie, Alemannenstr. 14, 01309 Dresden.
Gegenstand der Ausschreibung von Los 1 ist die Belieferung von 28 Stück Digitalen Tafeln, wobei davon 12 Stück 86" und 16 Stück 75" aufweisen, welche zur die Ausstattung der Carus Akademie dienen. Es sind zudem Wandhalterung sowie Whiteboard-Erweiterung gemäß dem im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anforderungen anzubieten.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen im Wesentlichen das Folgende:
- Lieferung zum Aufstellungs- / Betriebsort bzw. zur Verwendungsstelle;
- Montage / Aufstellung / Installation am Aufstellungs- / Betriebsort bzw. an der Verwendungsstelle;
- Inbetriebnahme;
- Erklärung der Betriebsbereitschaft;
- Einweisung;
- gemeinsame Funktionsprüfung, betriebsbereite Abnahme / Übergabe;
- Mängelhaftung und Garantie
Die Tafeln sind in einem Schulgebäude "Typ Dresden Atrium" anzubringen / zu montieren, welches in Plattenbauweise errichtet wurde. Die Räume befinden sich im EG (Zugang über eine 6 stufige Treppe) sowie im UG (Keller), 1.OG und 2.OG.
Es ist zudem kein Fahrstuhl im Gebäude vorhanden.
Option: Schulung
Eine vollumfängliche Schulung des Bedienungspersonals (Lehrkräfte) des Auftraggebers in die sachgerechte Handhabung und Anwendung sowie in den sachgerechten Betrieb des Gerätes / Produktes erfolgt durch den Auftragnehmer, wird durch diesen schriftlich belegt und ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Dies beinhaltet auch ggf. eine Wiederholungseinweisung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber im Umgang mit dem Gerät / Produkt (z.B. in technischer / wirtschaftlicher Hinsicht) umfassend zu schulen und zu beraten.
Die Schulungen / Einweisungen haben beim Auftraggeber stattzufinden.
Anmerkung zu Punkt II.2.7) "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Das Feld "Laufzeit" ist ein Pflichtfeld. Die Regelungen / Festlegungen zu Laufzeiten, Terminen und Fristen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren) zu entnehmen.
Notebooks
Der Aufstellungs- / Betriebsort bzw. die Verwendungsstelle für die Geräte / Produkte befindet sich auf dem Gelände / Campus des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, Carus Akademie, Alemannenstr. 14, 01309 Dresden.
Gegenstand der Ausschreibung von Los 2 ist die Belieferung von 105 Notebooks zur Ausstattung der Carus Akademie.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen im Wesentlichen das Folgende:
- Lieferung zum Aufstellungs- / Betriebsort bzw. zur Verwendungsstelle;
- Mängelhaftung und Garantie.
Anmerkung zu Punkt II.2.7) "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Das Feld "Laufzeit" ist ein Pflichtfeld. Die Regelungen / Festlegungen zu Laufzeiten, Terminen und Fristen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren) zu entnehmen.
Apple iPads
Der Aufstellungs- / Betriebsort bzw. die Verwendungsstelle für die Geräte / Produkte befindet sich auf dem Gelände / Campus des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, Carus Akademie, Alemannenstr. 14, 01309 Dresden.
Gegenstand der Ausschreibung von Los 3 ist die Belieferung von 90 Stück Apple iPads für die Ausstattung der Carus Akademie.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen im Wesentlichen das Folgende:
- Lieferung zum Aufstellungs- / Betriebsort bzw. zur Verwendungsstelle;
- Mängelhaftung und Garantie.
Anmerkung zu Punkt II.2.7) "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Das Feld "Laufzeit" ist ein Pflichtfeld. Die Regelungen / Festlegungen zu Laufzeiten, Terminen und Fristen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem
Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Auflistung/Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags))
gemäß Formblatt F1-A
- Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A) / Angaben über
die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des
Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen!
Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben.
Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes - d.h. einer vergleichbaren Art und Menge an Produkten/ Geräten bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist.
Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt im jeweiligen Los vor, wenn Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags die Belieferung des jeweiligen Referenzauftraggebers bzw. des jeweiligen Referenzkunden mit:
- einem vergleichbaren Lieferumfang
- einer vergleichbaren Auftragssumme und
- in den letzten 3 Kalenderjahren
gewesen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7.
Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen.
2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird
weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem
Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt B.5 und B.6 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten.
4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A).
Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen
Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer die in Punkt B.5 und B.6 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" aufgeführten Formblätter und Nachweise (mit Ausnahme der Formblätter F2 und F3-A; anstatt dem "Formblatt Angebot" ist das Formblatt F6 zu verwenden, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen zu erbringen ist) nachzureichen. Hierbei gilt im Hinblick auf die unter B.5 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass die Eignung eines Unterauftragnehmers lediglich im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist.
Weitere spezifische Festlegung zum Vergabeverfahren VGS # 01/2022 zum Nachweis der Eignung von Unterauftragnehmern sind der Vergabeunterlage "Angebots- und Bewerbungsbedingungen", Punkt 3.9. "Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer / Eignungsleihe" zu entnehmen. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind ebenso unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art
möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. Sofern der Bieter für einzelne Leistungen Unterauftragnehmer beauftragt, hat er mit seinem Angebot bzw. nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers ebenfalls für diese entsprechende Nachweise einzureichen, dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil
(siehe diesbezügliche Hinweise unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt B.5 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRKUD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten
Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135
Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.