Strategische und konzeptionelle betriebswirtschafliche Beratung sowie operative Projekt- und Vorhabenunterstützung der Hamburgerischen Investions und Förderbank AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische und konzeptionelle betriebswirtschafliche Beratung sowie operative Projekt- und Vorhabenunterstützung der Hamburgerischen Investions und Förderbank AöR
Strategische und konzeptionelle betriebswirtschafliche Beratung sowie operative Projekt- und Vorhabenunterstützung der Hamburgischen Investions- und Förderbank AöR
Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (IFB Hamburg) ist die Förderbank der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkte der Fördertätigkeit sind der soziale Wohnungsbau, Klima- und Umweltschutz, Wirtschafts- und Innovationsförderung. Die IFB Hamburg führt ihre Fördertätigkeit im Auftrag des Senats, auf Grundlage des IFB-Gesetztes sowie auf Basis von Förderrichtlinien und Verträgen mit den zuständigen Fachbehörden der FHH durch. Zudem sind europäische Rahmenbedingungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von Förderbanken zu berücksichtigen. Förderungen werden sowohl als Zuschüsse als auch als Darlehen gewährt. Die IFB Hamburg verfügt über die Erlaubnis gem. § 32 KWG zum Betreiben sämtlicher Bankgeschäfte. Sie unterliegt damit den einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften und Meldepflichten für Kreditinstitute vergleichbarer Größe.
Die nächsten Jahre stehen weiterhin im Zeichen eines sukzessiven weiteren Ausbaus der Fördertätigkeit, der Umsetzung umfangreicher regulatorischer Anforderungen sowie organisatorischer und technologischer Anpassungen zur Verbesserung von Prozesseffizienz und Digitalisierungsgrad der IFB Hamburg.
Im Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen sind nicht nur Meldepflichten zu erfüllen, sondern steigende Anforderungen an Steuerungsverfahren, Datenhaushalte und Berichtsstrukturen umzusetzen.
Vergabegegenstand
Gegenstand der Beratungs-/Unterstützungsleistung können sein:
• Fachliche Einzelfallberatung zu Adhoc-Fragestellungen zu bankbetrieblichen, wirtschaftlichen oder rechnungslegungsspezifischen Sachverhalten.
• Unterstützung und Beratung in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und ggf. strategischen Fragen.
• Unterstützung des Projektmanagements und des Projektoffice z.B. in den Themen IT-Projekte, regulatorische oder betriebswirtschaftliche Projekte
• Erstellung und/oder Qualitätssicherung von Analysen, Vorstudien, Fachkonzepten / Dokumentationen aus dem o.g. Themenspektrum
• Fachliche Begleitung bei der Einführung von DV-Anwendungen (Schulungen, Fachvorgaben)
Die Erstellung von operativen DV-Konzepten sowie die Erstellung von Software ist nicht Gegenstand des Auftrags. Ausnahme: Die Erstellung einer IDV-Anwendung in Verbindung mit einer fachkonzeptionellen Beratung kann im Einzelfall Gegenstand eines Beratungsauftrags sein, sofern entsprechendes Know How angeboten werden kann.
Grundsätzlich gewünscht ist die Fähigkeit des Anbieters, die Themengebiete sowohl in der Breite als auch in der Tiefe durch eine geeignete Auswahl von Beratern besetzen zu können. Fehlende Breite kann in Grenzen durch besondere Expertise kompensiert werden.
Neben den Anforderungen an das fachliche Know-how erwartet die IFB Hamburg umfassende Führungsqualifikation und Teamfähigkeit der Berater. Sämtliche Kommunikation muss in deutscher Sprache erfolgen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet, sofern er nicht einseitig durch die IFB verlängert wird, nach 3 Jahren. Die IFB hat das Recht, die Rahmenvereinbarung zweimalig durch einseitiges Optionsrecht um 1 weiteres Jahr zu verlängern. Maximal jedoch bis zum 17.05.2027.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 7 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 7. und 8. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die IFB hat das Recht, die Rahmenvereinbarung zweimalig durch einseitiges Optionsrecht um 1 weiteres Jahr zu verlängern.
Gem. § 21 VgV darf die Laufzeit einer RV höchstens vier Jahre betragen.
Der Vertrag kann zweimalig durch einseitiges Optionsrecht um 1 weiteres Jahr verlängert werden.
Aufgrund der speziellen Art der Leistung wird der Vertrag auf fünf Jahre vergeben, da für die Zusammenarbeit in diesem Zeitraum viel Knowhow erarbeitet wird und der angegebene Zeitraum benötigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder einanderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2018- 2020).
4. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren ( hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2018, 2019, 2020).
5. Nachweis über Qualifikationen möglicher Projektleiter (Senior Consultans, Consultans) im Hinblick auf den Vergabegegenstand.
6. Nachweis über Qualifikationen möglicher Projektmitarbeiter (Senior Consultans, Consultans) im Hinblick auf den Vergabegegenstand.
Weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung: Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 04. Februar 2022 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal sieben ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, bzw. Darstellung des Bewerberteams, inkl. Leistungsportfolio (siehe Auswahlmatrix).
8. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
Verhandlungsgespräche sind in der 17. KW 2022 geplant (25.04. - 29.04.2022).
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Bewertungsmatrix: Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de